Energiepreisbremse ESM entlastet Kunden automatisch

  Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Umsetzung der Energiepreisbremse hat sich etwas verzögert. Doch schon der März-Abschlag ist voraussichtlich deutlich reduziert.

 
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Kunden der Energieversorgung Selb-Marktredwitz (ESM) profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen. Das schreibt die ESM in einer Pressemitteilung. Die Entlastungspakete der Bundesregierung traten zum 1. März in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023. Die ESM arbeite aktuell daran, die individuellen Abschläge neu zu berechnen. „Wir begrüßen die Entlastungen für unsere Kundschaft. Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht wie geplant in der Lage, die Kundenanschreiben zu den Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Klaus Burkhardt, Geschäftsführer der ESM. „Ich muss daher um etwas Geduld bitten. Sicher ist in jedem Fall: Alle erhalten die entsprechenden Entlastungsbeträge automatisch und in vollem Umfang.“

Vorbereitende Arbeiten abgeschlossen

Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife in den Systemen der ESM umgesetzt sind, erhalten alle Kunden einen Brief mit Informationen zu den Preisbremsen und den neuen Abschlägen. „Die vorbereitenden Arbeiten, die wir erledigen konnten, sind abgeschlossen. Jetzt müssen wir die entsprechende Implementierung durch unseren IT-Dienstleister abwarten. Nach erfolgreichem Testlauf gehen die Anschreiben so schnell wie möglich in die Post“, erläutert Burkhardt den weiteren Ablauf und kündigt an: „Wenn es zu keinen weiteren Verzögerungen kommt, wird bereits der März-Abschlag deutlich reduziert sein.“ Dieser sei um den dreifachen Entlastungsbetrag reduziert, da er auch die Minderung für Januar und Februar enthält. Eine Nachricht erhalten alle, die Strom oder Gas von der ESM in einem Tarif beziehen, dessen Arbeitspreis oberhalb der Preisbremse liegt. Bei Strom beträgt diese 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive Steuern, bei Gas sind es zwölf Cent pro Kilowattstunde brutto. Wer an eines der Wärmenetze der ESM angeschlossen ist, erhält die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters. Um einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen zu verschaffen, stellt die ESM Informationen bereit unter www.esm-selb.de/service/infocenter/energiepreisbremsen/.

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