Förderprogramm Viel erreichen mit wenigen Mitteln

Sabrina Martin vom einem Plakat mit dem Gebiet und den vier Mitgliedern der ILE Dreilän-dereck. Foto: /kst

Die ILE Dreiländereck bietet mit dem Regionalbudget Projektträgern in ihren vier Mitgliedskommunen die Möglichkeit, für Kleinprojekte, die auch der Allgemeinheit etwas bringen, Förderung zu erhalten. Die Anmeldefrist für 2023 endet am 28. Oktober.

 
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Privatpersonen, Vereine oder Kommunen im Bereich Schönwald – Rehau – Regnitzlosau – Döhlau, die im Jahr 2023 ein Kleinprojekt mit Förderung durch die ILE Dreiländereck verwirklichen wollen, haben nur noch wenige Wochen Zeit, den entsprechenden Antrag bei der zuständigen ILE-Managerin Sabrina Martin einzureichen: Stichtag ist der 28. Oktober.

Vier Allianzgemeinden

Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) ist ein Zusammenschluss der oben genannten vier „Allianzgemeinden“; ihre Zentrale sitzt im Rathaus Rehau, wo Sabrina Martin ihr Büro hat. Das Einzugsgebiet der ILE Dreiländereck – also der vier Kommunen – ist 155 Quadratkilometer groß mit insgesamt rund 19 000 Einwohnern. Dem Zusammenschluss steht pro Jahr ein Regionalbudget in Höhe von jeweils 100 000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, über deren Vergabe eine Steuerungsgruppe entscheidet. Die Fördersumme kommt zu 90 Prozent vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) und zu zehn Prozent von der ILE, also letztlich von den Gemeinden.

Der Steuerungsgruppe gehören die Bürgermeister der vier Kommunen an; beratende Funktion haben Sabrina Martin, Alexander Klauß vom ALE und der Rehauer Hauptamtsleiter Hans-Peter Zeeh. Dieser Personenkreis prüft die Anträge dahingehend, ob sie den Förderkriterien entsprechen und sich im vorgegebenen finanziellen Rahmen bewegen. Die Kosten der Kleinprojekte müssen in der Endsumme mindestens 500 Euro betragen und dürfen nicht teurer sein als 20 000 Euro. Gefördert werden dann die Nettokosten zu maximal 80 Prozent, die Fördersumme darf allerdings 10 000 Euro nicht überschreiten. 20 Prozent der Kosten und die Mehrwertsteuer bleiben also den Projektträgern.

Vergabe-Kriterien

Das Vergabegremium entscheidet zum einen, mit wieviel Geld ein Projekt gefördert wird. „Das hängt davon ab“, erklärt Sabrina Martin, „wie viele Anträge eingereicht wurden, wie hoch die Kosten der insgesamt eingereichten Anträge sind und ob die Kriterien für die Förderung erfüllt sind.“ Eines dieser Kriterien ist, dass das Vorhaben im Gebiet der ILE Dreiländereck liegen muss, außerdem muss es einen Nutzen für die Allgemeinheit haben und noch einige Voraussetzungen mehr erfüllen. Die wichtigste ist vielleicht: Das Kleinprojekt muss einen Mehrwert für die Bevölkerung darstellen.

Beispiele für bislang geförderte Kleinprojekte im Bereich der Stadt Schönwald waren 2021 die privat durchgeführte Trockenlegung der Sophienquelle und 2022 die Sanierung des historischen Quellhäuschens. „Es müssen immer eigenständige Projekte sein“, erläutert Sabrina Martin, „und das war hier der Fall.“ Das jüngste umgesetzte Kleinprojekt in Schönwald ist das neue Bushäuschen mit Rastplatz in Reichenbach, das die Stadt aufgestellt hat. In den vergangenen Jahren haben auch die Macher der Neucherl-Bräu für den Umbau ihrer Räume und der Förderverein der Grundschule für die Wiederherstellung des Verkehrssicherheitsparcours auf dem Schulhof ILE-Fördermittel in Anspruch genommen. Aktuell wird auch ein Projekt des Juku-Mobils gefördert, das – jetzt auch im Landkreis Hof – Kunst-Workshops für Kinder anbietet.

Gedacht für Privatpersonen

Die dauerhaften Kleinprojekte, die mit ILE-Förderung umgesetzt wurden, sind an einem Schild erkennbar. In Regnitzlosau etwa, berichtet die ILE-Managerin weiter, sei eine Sitzgruppe angelegt worden mit einem ökologisch ausgerichteten Gesamtkonzept. Die Einbindung in ein solches Konzept, das einer breiteren Mehrheit zugutekommt, sei auch für die Förderung eines Automaten für einen Bauernhof ausschlaggebend gewesen; dabei habe es sich um einen Schafzüchter gehandelt, der den Kunden nicht nur 24 Stunden am Tag Erzeugnisse im Automaten anbieten wollte, sondern die Interessenten auch auf die Weide leitet und umfassend über seinen Betrieb informiert.

Dass Kommunen Fördermittel über das Regionalbudget in Anspruch nehmen, sei zwar nicht verboten, aber es sei gewünscht, dass sie sich zurückhalten, sagt Martin: „Das Programm richtet sich vor allem an die Bürger. Die meisten Antragsteller sind bisher allerdings Vereine.“ Bekommt ein Verein den Zuschlag für die Förderung, gehe die Steuerungsgruppe jedoch davon aus, dass sich die Mitglieder des jeweiligen Vereins selbst auch mit ehrenamtlicher Eigenleistung engagieren.

Auch Veranstaltungen und Feste

Es müsse sich, fügt Sabrina Marten an, auch nicht immer um Anschaffungen handeln. „Die Bandbreite an Kleinprojekten ist groß, zum Beispiel kann auch einmal eine Müll-Sammelaktion oder ein Feuerwehr-Fest gefördert werden, wenn es der Allgemeinheit dient.“

Jetzt, wo die Anmeldefrist für das vierte Jahr mit einem Regionalbudget – das Programm gibt es seit dem Jahr 2020 – ihrem Ende zugeht, läutet das Telefon von Sabrina Martin immer wieder. „Die Anfragen kommen viel gehäufter vor als in den ersten beiden Jahren“, bestätigt sie. Zumal heuer zum ersten Mal, die Anmeldung bereits im Vorjahr, also jetzt für 2023, möglich sei. Da könnten die ganzen Vorarbeiten und Planungen schon im alten Jahr geschehen. „Die Kleinprojekte dürfen dann zum 1. Januar begonnen werden; früher war das oft erst im April oder Mai möglich.“

Wichtiger Austausch

Sabrina Martin jedenfalls steht ständig in Kontakt mit den Trägern der laufenden Kleinprojekte. „Mir ist auch ganz wichtig“, betont sie, „dass es diesen Austausch gibt. Bei den Projekten kann sich schließlich ständig etwas ändern, und dann kann man rechtzeitig darauf reagieren. Aber es funktioniert ganz gut – die Projektträger rufen mich an.“

Wer die Förderung für ein Kleinprojekt im Jahr 2022 erhalten hat, für den ist noch ein anderer Termin ganz wichtig: Die sogenannten Durchführungsnachweise, also der Nachweis, dass ein Projekt abgeschlossen ist, muss bis zum 30. September 2022 bei Sabrina Martin eingegangen sein.

Die ILE-Umsetzungsmanagerin Sabrina Martin ist im Rathaus Rehau, Martin-Luther-Straße 1, erreichbar unter der Telefonnummer 09283/2029 und per E-Mail unter der Adresse sabrina.martin@ile-dreilaendereck.de.

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