Der Fall machte Schlagzeilen: Ein Oberleutnant der Bundeswehr, der nicht einmal Arabisch spricht, hatte sich unter falscher Identität als syrischer Flüchtling ausgegeben. Gemeinsam mit einem oder mehreren Komplizen steht er im Verdacht, aus einer rechten Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet zu haben. Er bekam jedoch bei seinem "Asylgesuch" subsidiären Schutz zuerkannt. Ein Leser bezieht sich auf den Fall des Franco A. und fragt: "Jetzt werden Forderungen laut, die anerkannten Flüchtlinge noch einmal genau zu überprüfen. Wie sieht das aber beim Familiennachzug aus? Werden die Familienangehörigen, die nun das Recht haben, nach Deutschland zu kommen, auch einzeln überprüft?"