Wir fragen nach bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Pressesprecher Dirk Manthey erklärt dazu: "Eltern, die sich während der Erziehung ihrer Kinder in einem Beamtenverhältnis befanden, sind von der Anerkennung der Mütterrente ausgeschlossen." Auch Eltern, die während der Erziehung ihrer vor 1992 geborenen Kinder Mitglied einer berufsständischen oder sonstigen Versorgungseinrichtung waren - zum Beispiel Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte - , können die Mütterrente erhalten. Die Finanzierung erfolge aus den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.