Der Herbst ist da, und damit auch die Zeit, den Garten winterfest zu machen. Der Rückschnitt von Bäumen und Hecken gehört unabdingbar dazu. Der Bestand an großen Laubbäumen ist in der Regel geschützt. Wer einen geschützten Baum fällen oder wesentlich verändern will, braucht eine Genehmigung. Doch was genau ist eigentlich erlaubt, was ist verboten? Wir fragten bei Alexander Kusche von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Kulmbach nach.