Hofer Land Großteil der Gastro-Beschäftigten in Kurzarbeit

red
Anlaufstelle in der Krise: die Agentur für Arbeit. Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Behörde auf dem Höhepunkt des Lockdowns im Frühjahr. Foto:  

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Hof macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes.

 
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Hof - Vor den nächsten Bund-Länder-Gesprächen zur möglichen Lockdown-Verlängerung am Mittwoch macht die Gewerkschaft NGG auf die Folgen der Schließungen für die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes im Kreis Hof aufmerksam – und fordert einen Mindest-Kurzarbeitergeld von monatlich 1200 Euro. „Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Letzte Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Lokale und Hotels wieder öffnen“, sagt Michael Grundl, Geschäftsführer der NGG-Region Oberfranken.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft haben die aktuellen Schließungen ähnlich gravierende Auswirkungen wie der Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres. Damals meldeten 106 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Hof Kurzarbeit an – das sind 64 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis. Die Zahl der kurzarbeitenden Köche, Kellner und Hotelangestellten stieg im April 2020 auf 476, wie eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der NGG ergab. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November“, sagt Grundl. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Hof dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existenzielle Probleme“, betont Grundl.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindestkurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben Verdi und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter www.ngg.net/mindest-kug.

„Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, betont Grundl. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region würden viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt laut NGG im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer). Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, blieben nur 971 Euro im Monat.

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