Geflügelpest Neue Regeln für den Geflügelhandel

Für Hühner wäre es eine Katastrophe, sollten sie wegen des Ausbruchs der Geflügelpest im Stall bleiben müssen. Noch gibt es in der Region keinen Fall. Foto: Matthias Bäumler Foto:  

Der Landkreis ruft zu verstärkten Hygienemaßnahmen zur Geflügelpest-Prävention auf. Die Tierepidemie grassiert bereits in Norddeutschland.

 
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Für Bernd Hofmann in Thiersheim wäre es eine Katastrophe: „Sollte die Geflügelpest auch bei uns grassieren, müssten meine Hühner im Stall bleiben – was komplett der Natur der Tiere widerspricht. Sie wollen raus, scharren und Würmer fressen. Hühner haben einen großen Bewegungsdrang“, sagt der passionierte Geflügelzüchter, der mit seinen Bielefelder Zwerg-Kennhühnern regelmäßig an Ausstellungen in der Region teilnimmt.

Der Landkreis Wunsiedel hat vorerst lediglich für den Geflügelhandel neue Regelungen getroffen. Wie das Landratsamt mitteilt, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügungen erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. „Anlass für die Regelung ist das hochdynamische Geflügelpest-Geschehen insbesondere in Norddeutschland. Die Geflügelhalter sind dazu angehalten, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten“, heißt es in dem Schreiben.

„Wir müssten mehr Hühner als üblich schlachten“

Laut Bernd Hofmann ist es wichtig, dass im Fall der Fälle die Hühner nicht mit anderen Vögeln, vor allem deren Kot in Berührung kommen. „Wer sein Geflügel in einer Voliere hält, kann diese abdecken, das ist praktisch. Ansonsten müssen sie, wie gesagt, im Stall bleiben. Für Züchter wäre ein Ausbruch der Geflügelpest doppelt schlimm, da wir immer wieder Tiere an Kollegen abgeben und neue dazukaufen. Wenn das wegfallen würde, müssten wir weit mehr Hühner als üblich schlachten. Ich bezweifle, dass es dafür einen Absatzmarkt gibt.“ Noch ist Hofmann nicht allzu beunruhigt. „Ich schließe nicht aus, dass die Geflügelpest bis Bayern kommt, aber im Grunde gab und gibt es immer wieder mal derartige Krankheiten, mit denen die Geflügelzüchter fertig geworden sind.“

Dass sich Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland angesteckt hätten, ist laut Landratsamt bislang nicht bekannt geworden. „Dennoch sollten tote Vögel nicht angefasst und entsprechende Funde den lokalen Behörden, also dem Landratsamt, gemeldet werden“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

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