München (dpa/lby) - Gemeinden in Bayern müssen Angehörigen von Flüchtlingen bei Obdachlosigkeit eine Unterkunft bereitstellen, wenn diese im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland kommen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Fall einer Beschwerde aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck geurteilt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es gibt demnach keine Möglichkeit, den Beschluss vom 15. Februar anzufechten.