Entstehung von "Plantagen" soll verhindert werden
Der Innenausschuss mahnt unter anderem an, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Mietobjekt tätig werden dürften. "Es muss verhindert werden, dass sonst auf diese Weise "Plantagen" entstehen, die dem angestrebten Ziel kleinräumigen Anbaus entgegenstehen würden." Der Konsum solle zudem "nur in privaten Räumen und befriedeten Besitztümern, nicht jedoch im öffentlichen Raum" ermöglicht werden. Für nicht-private Innenräume sei nur dann eine Möglichkeit des Konsums einzuräumen, wenn ein Mindestabstand von 500 Metern etwa zu Kitas, Schulen und Spielplätzen sichergestellt sei.
Der Rechtsausschuss wendet sich gegen die im Gesetz vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sind. Die vorgesehene Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister sei "weder geboten noch begründbar". Konkret sollen Betroffene bei der Staatsanwaltschaft beantragen können, dass Einträge in dem Register getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse. Infrage kommen vor allem Verurteilungen für Besitz, Erwerb und Anbau von bis zu 30 Gramm Cannabis, wie das Bundesgesundheitsministerium erläuterte.
Die Landesinnenminister von CDU und CSU wollen eine Klage gegen das Gesetz prüfen, wie ihr derzeitiger Sprecher, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU), am Dienstag nach einem Treffen in Berlin sagte. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses sei das Mindeste, was man zur Entschärfung der größten Defizite leisten können. "Wir prüfen auch eine Klage dagegen." Die Fachleute im bayerischen Gesundheitsministerium sehen indes keine Möglichkeit, die Legalisierung auf dem Klageweg zu stoppen. Man gehe davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, sagte Ministerin Judith Gerlach (CSU). Deshalb sei es in der Hinsicht auch nicht vor dem Bundesverfassungsgericht angreifbar.