Unter anderem wird in Bayern nun das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, auf dem gesamten Gelände. Ziel sei es, klare und nachvollziehbare Regeln zu schaffen, die für Veranstalter und Polizei umsetzbar seien, betonte Gerlach.
Laut Cannabisgesetz des Bundes ist das Kiffen unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten - was faktisch schon ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber bedeutet, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt. Auch Gerlach betonte, ein ständiger Kontakt mit Minderjährigen sei nicht auszuschließen - deshalb schaffe man mit dem allgemeinen Verbot für alle Volksfestgelände nun Rechtssicherheit.
Kiff-Verbot für Biergärten - und für Raucherräume
Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten. Damit schaffe man auch Rechtssicherheit für Gastwirte und Biergartenbetreiber - denn die Vorgaben im Bundesgesetz seien völlig unzureichend und nicht praxistauglich. Von einem weitergehenden Verbot - etwa von Keksen - ist bislang jedenfalls nicht die Rede.
Kiff-Verbot im Englischen Garten
Der Englische Garten in München ist über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand. Nun soll dort, ebenso wie im Hofgarten Bayreuth, die Parkanlagenverordnung geändert und das Kiffen in diesen Bereichen ganz grundsätzlich verboten werden. Gleiches wird auch für weiteren Gartenanlagen der bayerischen Schlösserverwaltung geplant. Der Konsum von Cannabis-Produkten in Form von Keksen und anderen essbaren Produkten soll aus Gründen einer mangelnden Überprüfbarkeit dagegen offenbar nicht verboten werden.
Grenze für Anbauvereinigungen
Die Zahl der zulässigen sogenannten Anbauvereinigungen wird in Bayern, wie dies im Cannabisgesetzt des Bundes ermöglicht wird, begrenzt: auf eine je 6000 Einwohner.
Vorläufige Entwarnung für E-Zigaretten
Nicht ganz so hart kommt es dagegen nun für die Nutzer von E-Zigaretten und ähnlichen Geräten, die vom gesetzlichen Rauchverbot unter anderem in Gaststätten bislang nicht pauschal umfasst sind. Zwischenzeitlich hatte die Staatsregierung erwogen, dies zu ändern. Diese Pläne werden nach dpa-Informationen aber zunächst nicht weiter verfolgt. Das Rauchverbot greift aber dann, wenn die Geräte für Cannabis-Produkte verwendet werden.
Kiffende Beamte?
Verzichtet wird offenbar auf eine ergänzende Regelung im Beamten-Dienstrecht - dieses enthalte bereits Regelungen zu den Auswirkungen von Cannabis auf die Dienstpflichten.
Hohe Cannabis-Bußgelder
Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen - 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hatte und der bereits seit 1. April gilt.