Ein Vorfall auf der A 9 bei Münchberg am 30. März sorgt für reichlich Diskussionen im Internet: Wie berichtet, hatte ein ungeduldiger Autofahrer mit der Lichthupe eine Zivilstreife angeblinkt, die mit 130 Stundenkilometern auf der linken Spur fuhr. Die Verkehrspolizei sprach danach von Nötigung. Die Streife stoppte den Mann und kontrollierte ihn, wobei er sich zunächst weigerte, seine Papiere vorzuzeigen. Die Frankenpost hat sich erkundigt: Unter welchen Umständen darf man die Lichthupe betätigen? Ist ein Fahrer immer verpflichtet, auf Verlangen seine Papiere auszuhändigen?