Hof - Der 31. Dezember ist für Menschen, die Sozialleistungen bekommen und von einer Kontopfändung betroffen sind, ein wichtiges Datum. Danach nämlich tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die den Pfändungsschutz für Sozialleistungen betrifft. Bisher war es so, dass Schuldner bis 14 Tage nach Zahlungseingang von Sozialleistungen frei über dieses Geld verfügen konnten. Erst danach durften die Banken das Konto für die Gläubiger freigeben.