Am 18. April 2024 werde die 2. Zivilkammer über die Klage der Mutter des getöteten Mädchens auf Schmerzensgeld verhandeln, teilte das Landgericht Hof am Mittwoch mit. Die Klage richtet sich demnach gegen den Mann, der 2018 zunächst zugegeben hatte, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, dieses Geständnis aber später widerrufen hatte. Die Frau verlangt nach Angaben des Gerichts mindestens 75.000 Euro von ihm.