Die Aufenthaltserlaubnisse wurden den Ermittlern zufolge bei den nordrhein-westfälischen Ausländerämtern der Städte Kerpen und Solingen sowie der Kreise Rhein-Erft und Düren erlangt. Zu den zehn Verhafteten gehört auch ein Mitarbeiter des Kreises Düren, der bei den Schleusungen maßgeblich beteiligt gewesen sein und dafür Bestechungsgelder erhalten haben soll.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte zu den Razzien: "Jetzt gilt es, alle Hintergründe auszuleuchten und diesen Strukturen der organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen". Im Kampf gegen Schleuserbanden brauche es "genau diesen hohen Ermittlungsdruck und dieses konsequente Durchgreifen".
Fast 300 Bankkonten gesperrt
"Bislang konnten umfangreiche Beweismittel und nicht unerhebliche Vermögenswerte gesichert werden, unter anderem circa 210.000 Euro Bargeld", heißt es in der Mitteilung. "Auch wurden insgesamt 269 Bankkonten gesperrt und 31 Grundstücke mit einer Sicherungshypothek belegt."
Nach Angaben der Bundespolizei sind während des Großeinsatzes Durchsuchungsbeschlüsse in etlichen Kommunen vollstreckt worden. In NRW waren dies Aachen, Bergheim, Bergisch-Gladbach, Düren, Düsseldorf, Frechen, Heimbach, Kerpen, Köln, Kreuzau, Pulheim, Ratingen, Roetgen, Siegburg und Solingen. Zudem liefen Durchsuchungen in Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg, Hoppstädten-Weiersbach, Hüttlingen, Landau in der Pfalz, Mainz, München, Oberursel, Quickborn, Überlingen und Wilhelmsdorf.
Durchsuchungsobjekte waren laut Polizei neben der Kanzlei und den Wohnräumen der Hauptbeschuldigten auch die angeblichen Geschäftssitze der Scheinfirmen und vermeintliche Wohnsitze - darunter zwei Burgen in der Eifel. Die Räumlichkeiten der betroffenen Ausländerämter sind demnach ebenfalls Gegenstand der Untersuchungsmaßnahmen.
Auch Banknoten-Spürhunde im Einsatz
Neben mehreren Einsatzhundertschaften der Bundespolizei waren den Angaben zufolge auch Banknoten-Spürhunde an dem Großeinsatz beteiligt. Weitere Details wollte am Nachmittag (14 Uhr) die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekannt geben - unter anderem zur Zahl der vollstreckten Haftbefehle.
Unter Einschleusen versteht man die Hilfe zur unerlaubten Einreise nach Deutschland, zumeist gegen Geld. Dabei geht es um Fahrdienste, falsche Dokumente, Reiseorganisation oder die Unterbringung.
Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sind nach Aufenthaltsgesetz strafbar. Wer sich hierzulande ohne Aufenthaltstitel aufhält, hat das Bundesgebiet zu verlassen. Für gewerbsmäßiges Einschleusen drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren.
Im Jahr 2022 haben Bundeskriminalamt und Bundespolizei deutschlandweit 4936 Fälle von Schleusungen registriert - ein Plus von knapp 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hintergrund ist der starke Anstieg irregulärer Migration nach Europa. Im aktuellen Lagebild Schleusungskriminalität von 2022 heißt es, die Täter agierten "sehr professionell und flexibel", auch gebe es eine zunehmende Risikobereitschaft.