Weimar - Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) hat weitere Corona-Bußgelder vom Frühjahr 2020 für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung bezieht sich konkret auf Bußgelder, die auf der Grundlage der 3. Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung vom 23. April 2020 verhängt wurden, also zwischen dem 24. April und dem 12. Mai 2020.