Kreuze in staatlichen Gebäuden? Das ist die Meinung unserer Leser

Seit 2018 muss in staatlichen Gebäuden in Bayern ein Kreuz hängen. Ist das rechtens? Oder eine unzulässige „Christianisierung des bayerischen Abendlandes“? Das wird nun außerhalb Bayerns verhandelt. Das sagen unsere Leser.

 
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„Halten Sie es für richtig, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss?“ So fragte unsere Zeitung in ihren Onlineportalen, anlässlich der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über den sogenannten Kreuz-Erlass der bayerischen Staatsregierung.

Mit Ja stimmten in dieser nicht repräsentativen Umfrage insgesamt 1984 Menschen – das waren 65,16 Prozent der Online-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer. Mit Nein voteten 992 User – 32,57 Prozent. „Ich habe dazu keine eindeutige Meinung“ sagten lediglich 69 User – das sind 2,27 Prozent. An der Abstimmung auf den Internetportalen von „Frankenpost“, „Nordbayerischer Kurier“ und „Neue Presse“ haben 3045 Menschen teilgenommen. Die Abstimmungsverhältnisse gestalteten sich im Übrigen in den jeweiligen Portalen sehr ähnlich.

Die Frankenpost-Leser stimmten wie folgt ab:


Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag über den umstrittenen Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verhandelt. Laut der Vorschrift muss seit dem Jahr 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz gut sichtbar im Eingangsbereich hängen. Bereits am Dienstag, 19. Dezember, soll das Urteil im Kreuz-Erlass gefällt werden.

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