Bevorzugung von Offshore-Strom
Insgesamt erkennen die beiden Fachfrauen eine Bevorzugung von Offshore-Strom im Netzentwicklungsplan. „Netzentgelte sind nicht von den Stromeinspeisern zu zahlen, jedoch sind für die Anbindung der Offshore-Parks neue Stromtrassen erforderlich, die nur diesem Zweck dienen, keinen anderen Strom transportieren und damit keine unabhängigen Stromtrassen sind. Das bedeutet aus unserer Sicht eine Marktverzerrung.“
Wie es in dem Brief weiter heißt, schreiben im Grunde die Übertragungsnetzbetreiber (Anmerkung: Tennet) den Netzentwicklungsplan und bestimmen somit den Bedarf und ihre Rendite. „Die Bundesnetzagentur hat dies bislang immer akzeptiert und im Bundesbedarfsplan fixiert.“
In der Vermarktung von Offshore-Windenergie liegt laut Irene Fickentscher und Johanna Kropp für Tennet ein erhebliches Eigeninteresse. Sie kommen zu dem Schluss: „Dezentralität mit erneuerbaren Energien sind für Übertragungsnetzbetreiber renditegefährdende Erzeugungskonkurrenten. Tennet erkennt, dass die Kosten für die Stromtrassenbauten ins Unermessliche steigen und will nun das Risiko durch Verkauf von Anteilen an Deutschland abwälzen. Letztendlich zahlt der deutsche Bürger die Zeche. Die Verluste werden sozialisiert.“
Dezentralität würde Problem lösen
Derzeit werden über 90 Prozent der erneuerbaren Energien in das Verteilnetz eingespeist. Jedoch wird auch ein großer Teil der erneuerbaren Energien abgeregelt aufgrund von Netzengpässen. Dezentralität würde laut den BI-Sprecherinnen das Problem lösen.
Gleichzeitig, so heißt es in dem Brief weiter, wird im Netzentwicklungsplan mit der Nummer 2037 verstärkt auf Stromimporte gesetzt, unter anderem zur Versorgung in Bayern. Beim Bau der Trassen gehe es in erster Linie doch um den Ex-und Import von Strom.