Himmelkron - Die Betroffenheit über den Tod des achtjährigen Mädchens aus Himmelkron ist groß im Ort. Dass das Kind den tragischen Badeunfall am vergangenen Dienstag am Ende trotz aller Bemühungen doch nicht überlebt hat, löst nicht nur im Ort selbst Trauer aus und lässt Fragen laut werden. Fragen, denen auch die Kriminalpolizei nachgeht, denn ihre Aufgabe ist es jetzt, zu klären, ob beispielsweise die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder ob jemandem ein strafbares Verschulden angelastet werden muss. Doch Gerüchte und Spekulation helfen nicht weiter und vorschnelle Verurteilungen auch nicht. Die Frage, wo denn der Bademeister gewesen ist, als der Unfall geschah, wird derzeit in Himmelkron öfter gestellt. Zum Unfallzeitpunkt war er offenbar nicht am Beckenrand. Dieses vorläufige Ermittlungsergebnis bestätigt Oberstaatsanwalt Dr. Ernst Schmalz aus Bayreuth, betont aber auch ausdrücklich, daraus allein ergebe sich noch kein Verschulden. Jetzt müsse der Hergang erst einmal ermittelt werden, sagt Dr. Schmalz und erklärt, man müsse die Ergebnisse abwarten.