Der frühere Besitzer des Gasthofes, Jens H., gebürtiger Berliner und seit Herbst 2018 Oberfranke, hatte sich gegen das Vorhaben der Landkreise Hof und Kulmbach gewehrt, das Vorkaufsrecht für seine Immobilie geltend zu machen. Gerichtlich waren die Landkreise zunächst gescheitert. Das imposante Gebäude, dessen Zufahrtswege und das 8000 Quadratmeter große Areal tangieren beide Landkreise, die deswegen gemeinsame Interessen verfolgen. Sie sehen in H. eine Gefahr für die Demokratie und werfen dem bereits wegen Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und falscher Verdächtigung verurteilten vierfachen Familienvater vor, weiterhin sehr aktiv zu sein in der rechten Szene. Die Behörden hatten vermeiden wollen, dass H. in der Abgeschiedenheit im Frankenwald die Szene mit rechten Inhalten versorgt oder gar einen Treff aufbaut. Der Kauf des Anwesens war zunächst an den Behörden vorbeigegangen. Der damalige Besitzer des Hauses hatte nicht gewusst, wer sich für sein Haus interessiert.