Landratsamt klärt auf Erdbebenopfer brauchen Visa

Menschen aus der Türkei und Syrien, die im Landkreis Kulmbach leben, wollen Verwandte aus den Katastrophengebieten zu sich holen. Die Nachfragen beim Landratsamt nehmen zu.

 
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  Foto: dpa/Cemal Yurttas

Schon unmittelbar nach den ersten Nachrichten von dem Erdbeben in der Türkei und Syrien sind beim Landratsamt die ersten Anfragen eingegangen. Im Landkreis lebende Menschen mit engen Verwandten in der Türkei wollten wissen, wie sie ihre von der Katastrophe betroffenen Angehörigen vorübergehend bei sich unterbringen könnten. „Seit Mitte letzter Woche sind vermehrt entsprechende Anfragen von türkischen und syrischen Staatsangehörigen bei uns eingegangen“, bestätigt Abteilungsleiter Oliver Hempfling vom Kulmbacher Landratsamt. Doch die Behörde kann bislang auch nur auf das verweisen, was sie selbst auf der Internetseite des Auswärtigen Amts lesen und einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums entnehmen kann.

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Daraus wurden nun die „Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben in der Türkei und Syrien“, die das Kulmbacher Ausländeramt auf der Homepage landkreis-kulmbach.de veröffentlicht hat. Informationen gleichen Inhalts liegen auch in der Pforte des Landratsamts aus, das Kulmbacher Rathaus wurde ebenfalls informiert.

Zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium sei ein „vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren“ abgestimmt worden. „Jedoch liegen uns bislang keine weiteren konkreten Informationen vor.“

Ein Visum wird weiterhin gebraucht, wenn ein türkischer Staatsangehöriger nach Deutschland einreisen will. Allerdings hat die Bundesregierung jetzt festgelegt, dass diese Erlaubnisse schnell bearbeitet werden sollen. Von fünf Tagen zwischen Antrag und Erteilung ist die Rede, sofern alle Unterlagen vorgezeigt werden können.

Allerdings müssen, wie das Auswärtige Amt mitteilt, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer in den Genuss des vereinfachten Visums kommen will, muss nachweislich vom Erdbeben betroffen sein und Angehöriger 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von Personen mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel sein. Wer Verwandte aus dem Erdbebengebiet bei sich aufnimmt, muss sich verpflichten, für deren Lebensunterhalt und für eine spätere Rückreise aufzukommen. Schon beim Antrag für das Visum muss außerdem der Nachweis über eine Krankenversicherung erbracht sein. Die Visa, die auf dieser Grundlage für Menschen aus dem Katastrophengebiet erteilt werden, gelten vorerst für drei Monate.

Grundsätzlich gelten die Visazusagen auch für syrische Staatsangehörige, die zu ihren Verwandten wollen. Allerdings dürfte das deutlich schwerer sein. Die Deutsche Botschaft in Damaskus ist wegen des Bürgerkriegs seit mehr als zehn Jahren geschlossen. Wer als Syrer ein Visum für Deutschland will, muss das in Amman (Jordanien), Beirut (Libanon) oder im türkischen Istanbul beantragen. mbu