Marktredwitz - Die Frau muss ihren Mann um Geld bitten. Denn das Recht auf ein eigenes Konto hat sie nicht. Einen Beruf ausüben? Nur wenn der Ehemann zustimmt. Und das tut er in den seltensten Fällen. Denn die Frau hat sich um die Erziehung der Kinder zu kümmern und dafür zu sorgen, dass der Versorger, wenn er abends müde von der Arbeit kommt, ein anständiges Essen auf dem Tisch stehen hat. In einer blitzblanken Wohnung, versteht sich. Den Führerschein machen? Auch das ist nur möglich, wenn der Herr Gemahl das gestattet. Und wenn die Frau keine Lust auf Sex hat, so wird sie gefügig gemacht. Von Gesetzes wegen erlaubt.