Jetzt ist höchstrichterlich, was ohnehin auf der Hand lag: Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Flüchtlingspolitik EU-Recht gebrochen. Das höchste EU-Gericht hat ohne Wenn und Aber festgestellt: Diese Länder hätten sich an den Beschluss der EU-Innenminister aus dem Jahr 2015 halten müssen. Sie hätten die in der Flüchtlingskrise besonders belasteten Mitgliedstaaten Italien und Griechenland entlasten und entsprechend Zuwanderer bei sich aufnehmen müssen.