Jetzt ist höchstrichterlich, was ohnehin auf der Hand lag: Polen, Ungarn und Tschechien haben in der Flüchtlingspolitik EU-Recht gebrochen. Das höchste EU-Gericht hat ohne Wenn und Aber festgestellt: Diese Länder hätten sich an den Beschluss der EU-Innenminister aus dem Jahr 2015 halten müssen. Sie hätten die in der Flüchtlingskrise besonders belasteten Mitgliedstaaten Italien und Griechenland entlasten und entsprechend Zuwanderer bei sich aufnehmen müssen.
Meinungen Ein Zeichen für Solidarität
Markus Grabitz 02.04.2020 - 19:56 Uhr