Bisher mussten die Betroffenen unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen - derzeit 14,6 Prozent und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit durchschnittlich 0,9 Prozent sowie die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die bisherige Freigrenze.
Die Einnahmeausfälle der Kassen sollen zunächst über den Gesundheitsfonds ausgeglichen werden, die Geldsammelstelle der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Kosten komplett selber tragen.
Das Gesetz wurde im Bundestag ohne Gegenstimmen angenommen. AfD, FDP und Grüne enthielten sich allerdings, weil sie trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Vorhaben Kritik an verschiedenen Einzelregelungen übten. So forderte etwa die AfD einen höheren Freibetrag von 200 Euro, während sich die FDP dafür aussprach, die Einnahmeausfälle der Kassen über Steuergelder auszugleichen.