Mindestlohn Wie hoch ist der Mindestlohn und wird er steigen?

Markus Brauer/

Bis 2025 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. In der zuständigen Kommission wurde die Arbeitnehmerseite überstimmt. Doch das Thema scheint noch nicht erledigt.

 
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Münzen im Wert von 12,41 Euro liegen auf einer schwarzen Fläche: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen. Foto: dpa/Marijan Murat

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird in den kommenden zwei Jahren um 82 Cent auf 12,82 Euro erhöht. Einen entsprechenden Vorschlag der zuständigen Mindestlohnkommission will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) per Verordnung umsetzen. 

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Doch in seiner eigenen Partei regt sich Widerstand gegen die moderate Erhöhung. Zwei mal 41 Cent extra - die geplante Mindestlohn-Erhöhung könnte nicht das letzte Wort sein. Parteichef Lars Klingbeil hat bereits eine Erhöhung von derzeit 12 Euro auf 13,50 bis 14 Euro in Aussicht gestellt - und damit Kritik vom Regierungspartner FDP geerntet. Drei Monate vor den wichtigen Landtagswahlen in Hessen und Bayern (beide am 8. Oktober 2023) könnte damit eine neue Debatte um eine Mindestlohnerhöhung durch die Politik beginnen.

Was hat die Mindestlohnkommission vorgeschlagen?

Die Kommission hatte zuvor nach langen Verhandlungen vorgeschlagen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro anzuheben – was insgesamt ein Plus von 6,8 Prozent bedeuten würde.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn zuletzt zum 1. Oktober 2022 ausnahmsweise per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich im Bundestagswahlkampf 2021 dafür eingesetzt. Der aktuelle Erhöhungsschritt kommt nun wieder wie üblich auf Vorschlag der Kommission zustande.

Worum wird gestritten?

Die Empfehlung wurde allerdings erstmals in der Geschichte der Mindestlohnkommission nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission halten die Anhebung für zu niedrig, wurden überstimmt und erhoben schwere Vorwürfe gegen die Arbeitgeberseite.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) müsste es mit Blick auf die Inflation eine Anhebung auf mindestens 13,50 Euro geben.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, ebenfalls Mitglied der Mindestlohnkommission, weist die Angriffe der Gewerkschaften zurück. Der gesetzliche Auftrag der Mindestlohnkommission sei wohl abgewogen und kein „Reparaturbetrieb für gesellschaftspolitische oder inflationspolitische Entwicklungen“.

Wie hat sich der Mindestlohn entwickelt?

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Zum Start lag er bei 8,50 Euro die Stunde und ist seitdem mehrfach erhöht worden, zuletzt 2022/2023:

1. Januar bis 30. Juni 2022: 9,82 Euro pro Stunde

1. Juli bis 30. September 2022: 10,45 Euro pro Stunde

Seit 1. Oktober 2022: 12 Euro pro Stunde

Welche Aufgabe hat die Mindestlohnkommission?

Nach dem Mindestlohngesetz muss eine aus jeweils drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, zwei Wissenschaftlern und einer oder einem Vorsitzenden besetzte Kommission alle zwei Jahre unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung im Land einen Vorschlag für die künftige Höhe der Lohnuntergrenze machen. Stimmberechtigt sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.

Kommt es zum Patt, kann der oder die Vorsitzende mit seiner Stimme eine Mehrheit herstellen. Das war dieses Mal der Fall.

Wie geht es weiter?

Die Anpassung auf zwölf Euro im vergangenen Jahr war eine außerplanmäßige, einmalige Anhebung, die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart worden war. Danach fand eine Rückkehr zum regulären, gesetzlich festgelegten Zeitablauf statt. Das bedeutet auch, dass es 2023 keine Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns geben wird.

Der nächsten Erhöhungsschritt soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.

Info: Statistiken zum Mindestlohn

Männer/Frauen
Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind Frauen mit rund 18 Prozent. Bei Männern sind es hingegen nur gut 12 Prozent.

Ost/West
Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland fällt mit rund 18 Prozent im Vergleich zu Westdeutschland (14 Prozent) höher aus.

Bundesländer
Über alle Bundesländer hinweg ist der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 18,6 Prozent am höchsten, während Baden-Württemberg mit 12,6 Prozent den niedrigsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen hat, die vom Mindestlohn betroffen sind.

Branchen
Unter den Branchen gab es die anteilig meisten Lohnerhöhungen im Gastgewerbe (48 Prozent) sowie in der Land- und Forstwirtschaft (41 Prozent).

Einkommen
Der erhöhte gesetzliche Mindestlohn hat die Einkommenssituation von rund 5,8 Millionen Menschen in Deutschland verbessert. Die Verdienstsumme der Beschäftigten vergrößerte sich mit dem Schritt auf 12 Euro Stundenlohn rechnerisch um 9,6 Prozent oder 480 Millionen Euro. Zuvor hatte der Mindestlohn 10,45 Euro betragen.

Mindestlohnsektor
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren in Deutschland rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland vor der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von zwölf Euro. Mit der neuen Lohnstufe ist der deutsche Niedriglohnsektor geschrumpft. Dieser wird über die Niedriglohnschwelle bei zwei Drittel des mittleren Verdienstes definiert. Weniger als 12,76 Euro in der Stunde gab es demnach im Oktober 2022 in 6,1 Millionen Jobs. Das waren 1,5 Millionen Niedriglohnjobs weniger als ein halbes Jahr zuvor. Der Niedriglohnsektor verkleinerte sich von 19 auf 15 Prozent.