Ein Fahrlehrer haftet bei einem Unfall seines Schülers, wenn er ihn fahrtechnisch überfordert hat. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ berichtet. Demnach liegt eine Pflichtverletzung des Fahrlehrers insbesondere dann vor, wenn er seinen Schüler nicht ausreichend über eine Gefahrensituation aufgeklärt hat (Az.: 2 O 367/06). In dem verhandelten Fall hatte der Fahrlehrer eine Fahrschülerin auf einem schneeglatten Parkplatz mit einem Motorroller zu einer Vollbremsung veranlasst. Dabei stürzte die junge Frau und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Das Landgericht verurteilte den Fahrlehrer jetzt dazu, der Schülerin 6500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Er hätte sie auf die besonderen Gefahren einer Vollbremsung auf schneeglattem Untergrund hinweisen müssen und habe daher gegen seine vertraglichen Fürsorgepflichten verstoßen, so die Richter. dpa