Nürnberg/Ansbach (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag gegen den Abriss der historischen Nürnberger Radrennbahn abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts stehen die erforderlichen Sanierungskosten für eine sinnvolle Weiternutzung der Radrennbahn nicht im Verhältnis zu den erwartenden Erträgen, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Die Stadt habe der Schaffung von Wohnraum deshalb Vorrang vor dem denkmalschutzrechtlichen Erhalt der Radrennbahn einräumen dürfen, hieß es. Die nun getroffene Entscheidung geht auf eine denkmalschutzrechtliche Klage des Denkmalnetzes Bayern zurück. Zugleich sind zur Radrennbahn mehrere baurechtliche Verfahren anhängig.