Kritische Beobachter wie die Charles-Biographin Catherine Mayer lassen Sympathie erkennen für die Haltung des kalifornischen Prinzen, der in britischen Medien überwiegend als querulatorischer Prozesshansl dargestellt wird. Harrys Auftritt im Zeugenstand werde sehr deutlich machen, „wie die Presseabteilung des Palastes mit den Medien umgeht“.
Beispielloser Fall
In jedem Fall ist die Entschlossenheit des Beschwerdeführers zur öffentlichen Aussage beispiellos in der Geschichte der britischen Royals. Kein Vergleich etwa mit dem Verfahren vor 132 Jahren, als der damalige Thronfolger, der spätere König Eduard VII, als Zeuge in einem Spielskandal aussagen musste. „der wurde überaus pfleglich behandelt“, erläuterte Medienanwalt Mark Stephens der BBC. Hingegen werde das überaus feindliche Kreuzverhör durch „Mirror“-Anwalt Green von diesem Dienstag an „gewiss sehr unangenehm“ sein.
Zeile für Zeile wird sich das Gericht mit 33 von insgesamt 140 Artikeln befassen, welche die drei Zeitungen zwischen 1996 und 2010 veröffentlichten. Die darin enthaltenen Informationen hätten die Blätter nur durch höchst dubiose oder illegale Methoden erhalten können, lautet Harrys Vorwurf: Reporter sollen Telefonanrufe und Mailbox-Nachrichten abgehört, zudem Privatdetektive zu weiterreichenden Recherchen angestiftet haben. Der Prinz habe „gewaltige Attacken von Depression und Paranoia“ erlitten, heißt es im Schriftsatz seines Anwalts David Sherborne. Die dauernde Verletzung der Privatsphäre habe seine damalige Freundin Chelsy Davy zur Beendigung der Beziehung veranlasst, „was damals unglaublich schlimm“ gewesen sei.
Dass beim „Mirror“ ebenso wie in anderen Zeitungen verwerfliche Praktiken üblich waren, ist bereits gerichtsnotorisch. Für MGN geht es jetzt um die Abwendung eines anhaltenden Rufschadens und der damit verbundenen Finanzeinbußen. Ähnlich verfahren andere Medienhäuser wie der Verlag Associated Newspapers („Daily Mail“, „Mail on Sunday“), die Harry ebenfalls verklagt hat. Denn das MGN-Verfahren ist Teil einer umfassenden Offensive des Prinzen und seiner Frau Meghan, die sich nichts weniger als die Zähmung der britischen Boulevardzeitungen aufs Panier geschrieben haben. „Recht ambitioniert“, würde Richter Fancourt dazu wohl sagen.