Rehau Rehauer AfD zieht vor Gericht

Lothar Faltenbacher

Die Partei will erreichen, dass ihre beiden neuen Stadträte einen Sitz in den Ausschüssen bekommen. Der Stadtrat hatte nach der Wahl mehrheitlich ein neues Besetzungsverfahren für die Senate beschlossen.

 
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Rehau - Wenn es nach dem Willen der AfD-Stadträte Helmut Auer und Bärbel Feulner geht, sitzt bald jeweils einer von ihnen in vier der fünf Senate des Rehauer Stadtrats. Aktuell ist die AfD in keinem Ausschuss vertreten. Wie Helmut Auer berichtet, hat der Anwalt der AfD aus München dazu am Dienstag ans Verwaltungsgericht Bayreuth einen Antrag auf "einstweilige Anordnung zur Änderung der Sitzverteilung und Besetzung der städtischen Ausschüsse" samt einer 27-seitigen Begründung geschickt.

Warum schaltet die Rehauer AfD die Justiz ein? Im Ergebnis will die Partei will mit ihrem Anwalt Abogado Valentin Quiroga Martinez erreichen, dass das Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt, sodass die AfD sofort in jedem Rehauer Senat, außer im Rechnungsprüfungsausschuss, einen Sitz erhält. "Wir hoffen, dass das Gericht diesem Antrag nachkommt und dann in einem Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt der Begründung unseres Rechtsanwalts folgt und die Senatsbesetzung mit AfD-Beteiligung verbindlich regelt", gibt sich Auer zuversichtlich.

Die Geschichte hat ihren Ursprung in der Kommunalwahl im März. Der AfD war der Einzug in den Rehauer Stadtrat gelungen - Helmut Auer und Bärbel Feulner sitzen nun für die Partei im Gremium. Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrats Anfang Mai kam es dann zu Auseinandersetzungen zwischen den AfD-Räten und den Fraktionen von CSU, SPD und FUWR. Dabei ging es neben der Besetzung der Senate auch um die Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter. Diese Wahl musste wiederholt werden, nachdem Helmut Auer als einziger Stadtrat von der Wahl zum zweiten und dritten Bürgermeister ausgeschlossen worden war. Die Begründung: Auer habe die Altersgrenze überschritten und erfülle deshalb die Voraussetzungen für eine Wahl nicht. Diese Regelung gibt es aber nicht, weshalb die Verwaltung die Wahlen wiederholen lassen musste.

Vor der Besetzung der Senate hatte der Rehauer Stadtrat dann mehrheitlich eine neue Geschäftsordnung verabschiedet, in der auch das Wahlverfahren für die Ausschüsse geändert wurde. Dies hatte wesentliche Auswirkungen für die beiden AfD-Räte zur Folge: Mit der Änderung des Verfahrens erhielten die Auer und Feulner keinen Sitz in den Senaten. Wäre der Stadtrat bei dem vorangegangenen Verfahren geblieben, hätten die Rechtspopulisten in jedem Senat einen Sitz bekommen.

Die Aufforderung Auers an die Verwaltung, ihm eine Aufschlüsselung der Sitzverteilung in den Senaten anhand der verschiedenen Wahlverfahren zu erstellen, ist seinen Worten zufolge abgelehnt worden. Nun beschreibt der AfD-Anwalt aus München die Auswirkungen der verschiedenen Wahlverfahren für seinen Mandanten Auer in seinem Schriftsatz ans Bayreuther Verwaltungsgericht.

"Nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren, das in den letzten Jahren in Rehau zur Berechnung verwendet wurde, hätte die AfD-Fraktion abgesehen vom Rechnungsprüfungsausschuss in allen Fach-Senaten einen Platz bekommen", betont der Jurist in seinem Schriftsatz.

Helmut Auer sagt dazu: "Mit dem neu eingeführten Wahlverfahren nach D’Hont haben wir keinen Platz in den Senaten, dafür hat die CSU-Fraktion einen zusätzlichen Sitz bekommen. Das widerspricht meinem Demokratieverständnis und spiegelt nicht den Willen der Rehauer Wähler wider."

Auer ist voller Zuversicht, dass der Antrag der AfD beim Verwaltungsgericht die Zustimmung findet: "Wenn alles schnell geht, sitzen wir schon in den nächsten Beratungen der Senate als vollwertige Mitglieder am Tisch."

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