SPD-Forderung Enteignungen für Ortsumgehung?

red
Seit Jahren geplant und immer wieder verschoben: die Ortsumgehung von Leimitz und Haidt zwischen Staatsstraße 2192 und B 173. Foto: Thomas Neumann

Wegen der Grundstücksverhandlungen geht es mit der Ortsumgehung zwischen Haidt und Leimitz nicht voran. Die Sozialdemokraten möchten zum „letzten Mittel“ greifen.

 
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Die SPD-Fraktion im Hofer Stadtrat fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die geplante Ortsumgehung zwischen Haidt und Leimitz mit Hilfe von Enteignungen voranzutreiben. Die Verwaltung solle prüfen, ob sich dieses „letzte Mittel“ im Zuge der sich schon lange hinziehenden Grundstücksverhandlungen anwenden lasse. Das geht aus einem von Fraktionsvorsitzendem Florian Strößner unterzeichneten Antragsschreiben der Sozialdemokraten hervor.

Wenn eine Enteignung dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient, sei die öffentliche Hand zu diesem Schritt berechtigt, heißt es in der Begründung. Und die Ortsumgehung, die in der Bevölkerung großen Rückhalt genieße sowie im Stadtrat eine große Mehrheit an Unterstützern habe, sei schließlich von „großem öffentlichen Interesse“.

Jüngst allerdings habe der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße der „schon seit einer gefühlten Ewigkeit geführten Grundstücksverhandlungen“ wegen verlängert werden müssen – unsere Zeitung berichtete. „Jetzt ist Eigentum in der Bundesrepublik ein hohes Gut. Das auch völlig zu Recht. Somit kann die öffentliche Hand von heute auf morgen nicht einfach Grund und Boden oder Immobilien enteignen“, stellen die Sozialdemokraten fest. Doch gebe es im Bundesfernstraßengesetz, Luftverkehrsgesetz und im Baugesetzbuch Regelungen zum Thema Enteignung – die unter bestimmten Voraussetzungen möglich wird: Es kann nachgewiesen werden, dass das Grundstück dringend für ein öffentliches Vorhaben benötigt wird. Es gibt keine Möglichkeit, das Allgemeinwohl auf anderen Wegen zu erreichen. Die Enteignung entspricht den Vorgaben eines Bundes- oder Landesgesetzes. Der Staat oder das Land haben sich zuvor darum bemüht, das Grundstück oder die Immobilie vom Eigentümer zu kaufen. Als Entschädigung muss dem Immobilienbesitzer der Verkehrswert der Immobilie oder ein geeignetes Ersatzgrundstück angeboten werden.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion alles Punkte, die entweder schon erfüllt seien oder im Zuge der Verhandlungen sicher angeboten worden seien. Sie hoffe daher, dass Enteignungen den „gordischen Knoten endlich durschlagen“ könnten. In diesem Fall seien die Mittel für die Ortsumgehung „in der Finanzplanung darzustellen“.

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