Übrigens sichert sich die Stadt dagegen ab, dass sich Käufer Grundstücke einverleiben, dann aber brachliegen lassen. Mit dem Grundstücksverkauf geht eine Bauverpflichtung an die neuen Eigentümer einher. Innerhalb von vier Jahren muss ein bezugsfertiges Wohngebäude stehen. Wenn nicht, hat die Stadt das Recht, das Grundstück zurückzukaufen und erneut zu vermarkten. Mit der Frist von vier Jahren hoffe man, auch denjenigen entgegenzukommen, die angesichts der aktuellen Preise gerne noch etwas abwarten möchten, bis sie mit dem Hausbau beginnen.