Hohe Gewaltbereitschaft Außenminister Maas warnt vor der rechtsextremen Szene

Auch Rechtsextremisten nutzen das Internet, um sich auszutauschen - und, um ihre Propaganda zu verbreiten. Haben die Behörden das Treiben der Rechten im Netz ausreichend im Blick? Nein, sagt ein Innenpolitiker der FDP.

 
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Laut Landratsamt eine Kundgebung ohne "Einschüchterungseffekt": Aufmarsch der rechtsextremen Partei Der dritte Weg in Plauen am 1. Mai. Foto: Robert Michael Foto: dpa

Berlin/Plauen - Nach dem martialischen Auftritt von Neonazis im sächsischen Plauen hat Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) eindringlich vor der rechtsextremen Szene gewarnt.

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"Wenn Neonazis wieder auf unseren Straßen marschieren und es mehr als 12.000 gewaltorientierte Rechtsextremisten gibt, dann dürfen wir das nicht einfach ignorieren", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Das rechtsterroristische Potenzial dürfen wir nicht unterschätzen. Diese Zahlen sind bitter für unser Land. Wir dürfen weder unsere Straßen noch das Internet radikalen Rechten überlassen."

Am 1. Mai waren Anhänger der rechtsextremen Partei Der Dritte Weg mit einheitlichen T-Shirts, Bengalofackeln, Trommeln und Fahnen durch Plauen gezogen. Die Behörden hatten die Versammlung erlaubt. Das Landratsamt sah mit der Kundgebung keinen "Einschüchterungseffekt" verbunden, wie er Voraussetzung für ein Einschreiten der Polizei gewesen wäre. Dies hatte - auch über Deutschland hinaus - eine heftige Welle der Kritik gegen das Landratsamt und die sächsische Landesregierung ausgelöst.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete den Aufmarsch von Plauen als abscheulich. Er wolle "nicht den geringsten Zweifel daran lassen, dass wir solche Bilder nicht sehen wollen, dass wir sie verurteilen und dass wir alles, was in einem freiheitlichen Staat möglich ist, tun, um den Rechtsradikalismus zu bekämpfen", sagte Seehofer am Freitag in Brandis bei Leipzig.

Das Landratsamt verteidigte die Genehmigung des Aufmarsches mit Verweis auf Sachsens Versammlungsgesetz. Demnach sind zwar Versammlungen und Aufzüge verboten, bei denen "Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung" getragen werden. Allerdings müsse ein "Gewaltbereitschaft vermittelnder Einschüchterungseffekt hinzutreten", teilte die Behörde auf Anfrage mit. Für den vorliegenden Fall könne das nicht bejaht werden.

Die Versammlungsbehörde wird scharf kritisiert. Linke, Grüne und die SPD im Sächsischen Landtag verwiesen dabei ausdrücklich auf das Versammlungsgesetz des Freistaates - legten es aber anders aus. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) sicherte unterdessen zu, das Geschehen gemeinsam mit der Versammlungsbehörde auszuwerten. Es müssten alle rechtsstaatlichen Spielräume genutzt werden, um rechtsradikale Aufmärsche zu erschweren. Allein mit Mitteln des Versammlungsrechts sei dies jedoch nur eingeschränkt möglich.

Das Bundesinnenministerium wollte das Vorgehen der sächsischen Polizei am Freitag "weder bewerten noch kommentieren". Die Beamten hatten die Kundgebung abgesichert und nicht eingegriffen.

Aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP geht indessen hervor, dass jeder zweite Rechtsextremist in Deutschland nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden gewaltorientiert ist. 2017 seien von 24.000 Rechtsextremisten 12.700 gewaltorientiert gewesen, hieß es. Zuvor hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" ("NOZ") darüber berichtet. Unter den gewaltorientierten Rechtsextremisten seien auch Menschen mit einer "Waffenaffinität".

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte der "NOZ", notwendig sei ein "neues Konzept gegen Radikalisierung im Internet". Der Antwort des Ministeriums zufolge nutzen auch Rechtsextremisten das Internet, um über soziale Netzwerke und Kurznachrichtendienste miteinander zu kommunizieren: "Sie bilden die Plattformen, auf denen sich die Szene bewegt, austauscht und ihre Propaganda zu verbreiten versucht." Aus Kuhles Sicht müssen die Behörden die Netzwerke rechtsextremer Kommunikation noch stärker in den Fokus nehmen.

Der Zeitung sagte er: "Die digitalen Kompetenzen und die Ausstattung der Behörden müssen weiter verbessert werden, damit aus einer Kommunikation über rechtsextreme Anschläge keine echten Taten werden." Er forderte, die digitale Kooperation zwischen Staatsanwaltschaften und Landesmedienanstalten zu verbessern, um rechtsextreme Gewalt - vorbereitet in Online-Spieleplattformen - wirksam zu verhindern.

In der Antwort des Innenministeriums heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz sichte mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle der rechtsextremistischen Szene - unter anderem in sozialen Netzwerken, Kurznachrichtendiensten und Videoplattformen.