Die Behörden in dem eidgenössischen Kanton führen seit 1925 eine Liste mit vermissten Personen. Darauf stehen aktuell die Namen von rund 300 Menschen. Bis zu zwei Drittel dieser Vermissten würden in den Bergen und Gletschern liegen, sagt Léger. Bei einem Knochenfund kann mit Hilfe der Daten ein erster Standortabgleich durchgeführt und die Liste eingegrenzt werden.
Forensiker identifizieren die Überreste
Mit den Knochenfunden befasst sich auch die Rechtsmedizin. Um die Überreste zu bestimmen, werden drei forensische Methoden angewendet:
- der DNA-Vergleich
- die zahnärztliche Identifizierung
- die radiologische Identifizierung
Bei letzterer Methode werden laut der Rechtsmedizinerin Pia Genet die radiologischen Personendaten vor dem Tod der Person mit den Daten der toten Person verglichen. Je älter die menschlichen Überreste sind, desto schwieriger gestaltet sich die Identifikation. Bei Vermisstenfällen der jüngeren Vergangenheit erleichtert vor allem die Erbgutanalyse – also eine DNA-Probe von engen Angehörigen – die Nachforschungen.
Auch Fundstücke wie persönliche Gegenstände, die der oder die Tote bei sich tragen helfen bei der Lösung des Identitätsrätsels. Der Fundort wird dafür von den Ermittlern akribisch abgesucht.