Ukraine Bisher 500 Flüchtlinge im Landkreis Hof

  Foto: picture alliance/dpa/Stefan Sauer

Das Landratsamt vermittelt Ankömmlinge aus der Ukraine in Unterkünfte. Aktuell besteht vor allem Bedarf an größeren Räumlichkeiten.

 
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Im Landratsamt Hof ist ein ganzes Mitarbeiterteam damit beschäftigt, Angebote für Flüchtlingsunterkünfte zu erfassen und zu vermitteln. Die Pressestelle erklärt, auf was es ankommt.

Wer ist im Landratsamt für die Koordination bei der Vergabe von Unterkünftigen zuständig?

Wir haben ein Team gebildet, das aus dem Ausländeramt sowie aus Mitarbeitern des Bauamtes besteht. Es erfasst die Objekte, die uns angeboten werden; Mitarbeiter des Bauamts nehmen sie in Augenschein und klären rechtliche Fragen. Für die Verträge und die Abstimmung mit der Regierung ist das Ausländeramt zuständig. Selbstverständlich sind dies alles zusätzliche Aufgaben.

Wie viele Flüchtlinge wurden bislang vermittelt?

Bis dato halten sich mehr als 500 Ankömmlinge aus der Ukraine im Landkreis gesichert auf. Davon sind 160 bis 170 in Einrichtungen der öffentlichen Hand untergebracht. Der Rest konnte in private Unterkünfte vermittelt werden oder ist von vornherein privat untergekommen.

Wie viele Angebote von Privatleuten gibt es?

Die Angebotsabgabe für Unterkünfte aus dem privaten Bereich läuft über ein Online-Tool auf unserer Homepage www.landkreis-hof.de. Aktuell haben wir dadurch rund 230 Unterbringungsangebote aller Art und Größenordnung. Dazu kommen die Möglichkeiten, die der Landkreis beziehungsweise die Regierung zur Verfügung stellen.

Was ist die wichtigste Herausforderung bei der Koordination?

Die schnelle Vermittlung aus größeren Unterkünften in kleinere, sodass wir jederzeit in Lage sind, Zuweisungen von außerhalb adäquat unterzubringen.

Reicht die Zahl der Angebote aktuell aus?

Momentan sind wir noch nicht darauf angewiesen, beispielsweise Einzelzimmer in Anspruch zu nehmen. Solche Angebote werden aber registriert, und wir gehen davon aus, dass wir sie demnächst nutzen werden. Aktuell besteht vor allem Bedarf an Unterkünften für mehr als 20 Personen, um größere Personenzahlen aus Zügen oder Zuweisungen unterbringen zu können; zudem an Wohneinheiten, die sofort und selbstständig bewohnt werden können. Bestenfalls ist ein direktes Mietverhältnis mit den Geflüchteten möglich.

Wie berät das Landratsamt private Anbieter?

Wir haben eine Seite auf unserer Homepage eingerichtet, über die sich Privatpersonen melden können. Durch diese Abfrage sind die für uns zentralen Themen erfasst. Darüber hinaus stehen wir selbstverständlich für Fragen zur Verfügung.

Müssen auch Angebote abgelehnt werden?

Nein, bisher ist das noch nicht vorgekommen.

Welche Ansprüche sollten die Unterkünfte erfüllen?

Im Idealfall sind Einzelobjekte bereits möbliert oder teilmöbliert. Wichtig ist, dass eine Küche vorhanden ist, sodass die Unterkunft selbstständig bewohnbar ist. Bei großen Unterkünften wäre die Möglichkeit einer Verpflegung wünschenswert.

Mit welchem Zeitrahmen müssen die Eigentümer der Unterkünfte rechnen?

Die geopolitische Lage ist schwer abschätzbar und damit auch der Bedarf. Grundsätzlich greifen wir gerne auf Objekte zurück, die etwas länger zur Verfügung stehen.

Die Fragen stellte Hannes Keltsch

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