BEHAUPTUNG: Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht die Existenz von Masern-Viren wissenschaftlich nicht belegt.
FAKTEN: Stimmt nicht. Der BGH hat sich aber tatsächlich mal in einem kuriosen Fall mit Masern beschäftigt: 2011 hatte ein Biologe ein Preisgeld in Höhe von 100 000 Euro ausgeschrieben für denjenigen, der durch eine wissenschaftliche Publikation die Existenz des Masern-Virus beweist. Ein Medizinstudent reichte gleich sechs Publikationen ein - und seine Kontonummer. Der Biologe überwies das Geld nicht. Der Streit ging durch mehrere Rechtsinstanzen. Der BGH wies den Fall zurück. Damit galt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das dem Biologen recht gab. Der Student habe zu viele Publikationen eingereicht und damit die Anforderungen nicht erfüllt. Die Frage nach der Existenz von Masern-Viren spielte vor Gericht keine Rolle.
BEHAUPTUNG: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat als Jugendliche in einer DDR-Kinderzeitung ein sozialistisches Gedicht veröffentlicht.
FAKTEN: „Ich werd Chef der BRD, / der Klassenfeind wird’s hassen! / und folg’ dem Plan der SED, / sie pleitegeh’n zu lassen!“ Diese Zeilen hat Merkel natürlich nicht 1967 in der „Frösi“ geschrieben, sondern 2012 ein Autor der Satire-Zeitschrift „Eulenspiegel“.
BEHAUPTUNG: Es gibt Wunderbetten, die nahezu alle Krankheiten heilen.
FAKTEN: Knochenbrüche? Krebs? Bandscheibenvorfall? Diese Krankheiten lassen sich nicht allein durch das Liegen in speziellen Betten heilen, wie in finsteren Ecken des Internets behauptet wird. Angebliche Beweisfotos zeigen nur eine Requisite aus dem Horror-Film „Prometheus - Dunkle Zeichen“. Die Reichen und Schönen, denen die Betten bislang angeblich vorbehalten waren, müssen also wie alle anderen weiter auf die herkömmlichen Behandlungsmethoden setzen.
BEHAUPTUNG: Hunderte Vögel sind wegen eines 5G-Sendemastes gestorben.
FAKTEN: Fotos von Hunderten Vögeln, die tot auf einer Straße liegen, werden im Netz verbreitet. Die Tiere sind zwar wirklich gestorben - allerdings nicht in Verbindung mit dem neuen Mobilfunk-Standard. Die Vögel saßen auf einem Baum, der bei einem Sturm umgekippt war.
BEHAUPTUNG: Corona-Impfstoff leuchtet im Dunkeln und ist radioaktiv.
FAKTEN: Als Ursprung der These wird eine vermeintliche Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genannt. Sie soll eine Ampulle aus dem Institut geschmuggelt und festgestellt haben, dass der Stoff grün leuchte und leicht radioaktiv sei. Das ist aber falsch. Im BfArM werden nämlich gar keine Impfstoffe gelagert. Außerdem: Leicht radioaktive Medizin wird zwar in der Krebstherapie eingesetzt, hat in Impfstoffen aber keinen Sinn. Und leuchten würde er aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso auch nicht.