Weihnachtsdekoration Was ist erlaubt und was nicht?

Markus Brauer

Hausfassade, Fenster, Wohnungstür, Balkon: In der (Vor-)Weihnachtszeit dekorieren und beleuchten viele Ihr Zuhause festlich. Vieles, aber längst nicht alles ist erlaubt.

 
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Ein von innen beleuchteter Deko-Schneemann steht im Flur der weihnachtlich dekorierten Wohnung Foto: Fabian Strauch/dpa

Weihnachten rückt immer näher. Spätestens vor dem 1. Advent – in diesem Jahr am 27. November – holen viele ihre Festtagsdekoration hervor und schmücken ihre Wohnung oder ihr Haus mit Lichterketten, Adventsgestecken, blinkenden Rentieren oder leuchtenden Weihnachtsmännern.

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Dürfen sich Hauseigentümer und Mieter bei der Weihnachtsdekoration in ihren eigenen vier Wänden frei entfalten? Gibt es für den festlichen Schmuck draußen Einschränkungen? Müssen Nachbarn hinnehmen, dass sie von blinkenden Lichtspielen um dem Schlaf gebracht werden? Ab wann stellt man Weihnachtsdeko auf? Was erlaubt ist und was nicht – hier im Überblick:

Ab wann darf man Weihnachtsdekoration aufstellen?

Eine verbindliche Richtlinie für den richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Jede Familie hat ihre ganz eigene Tradition, ab wann das Haus oder die Wohnung in weihnachtlichem Glanz erstrahlen darf. Der erste Advent ist in vielen Familien ein guter Zeitpunkt, um die eigenen vier Wände weihnachtlich zu gestalten und Weihnachtsgefühle zu erzeugen.

Wem der erste Advent zu spät ist, um die Weihnachtsdeko aufzustellen, der kann nach dem Totensonntag mit dem Schmücken beginnen (in diesem Jahr der 20. November). Mit dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent endet das christliche Kirchenjahr und die Adventszeit beginnt.

Darf die Weihnachtsdeko Tag und Nacht leuchten?

Nein. Eine helle oder blinkende Beleuchtung darf nach 22 Uhr nicht mehr brennen, wenn sie die Nachbarn stören könnte. Sofern die Beleuchtung das gesamte Erscheinungsbild des Hauses – egal, ob Eigentum oder Mietshaus – verändert, kann der Vermieter oder die Nachbarn Einspruch erheben und verlangen, dass sie wieder entfernt wird.

Was ist beim Aufhängen von Weihnachtsdeko zu beachten?

Die Weihnachtsdeko muss sicher befestigt sein, damit sie auch bei Regen oder Sturm nicht herunterfällt oder Schäden verursacht. Bei einem Schaden oder einer Verletzung haftet derjenige, dem die Deko gehört.

Darf man in der eigenen Wohnung schmücken, so viel man will?

Ja. In den eigenen vier Wänden darf man zu Weihnachten nach Lust und Laune dekorieren. Weder für den Weihnachtsbaum noch für eine Lichterkette am Fenster oder für einen Weihnachtskranz an der Haustür gibt es Einschränkungen.

Grundsätzlich dürfen auch Mieter an der Wohnungstür und an den Fenstern der Wohnung Weihnachtsdeko anbringen. Dabei dürfen am Inventar von Mietwohnungen allerdings keine Schäden entstehen.

Welche Einschränkungen gibt es in Mietshäusern?

Mieter in Mehrfamilienhäusern haben bei der Gestaltung ihrer Wohnung zwar großen Spielraum. Das Recht des Mieters auf individuelle Gestaltungsfreiheit findet aber seine Grenzen, wenn die Gefahr besteht, dass die Wohnung durch die Nutzung Schaden erleidet.

So ist etwa bei der Dekoration von Weihnachtsbäumen zu beachten, dass durch den Einsatz von Wunderkerzen oder Kerzen eine erhöhte Brandgefahr bestehen kann.

Was ist im Treppenhaus von Mietshäusern erlaubt?

Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus zählt zu den Gemeinschaftsräumen. Was dem einen Mieter gefällt, kann den anderen stören. Generell sollten Mieterinnen und Mieter das Treppenhaus von sperrigen Dekorationen, etwa einem Tannenbaum, frei halten. Sie könnten Fluchtwege versperren.

Was darf man an die Hausfassade hängen?

Die Hausfassade ist nicht unmittelbarer Bestandteil der Mietsache. Ein Recht zur Mitbenutzung der Hausfassade besteht also nicht. Daher sollte ein Mieter sowohl den Vermieter als auch die anderen Hausbewohner fragen, ob es gestattet ist, Deko an der Hausfassade anzubringen.

Darf man den Balkon schmücken?

Ja. Den Innenraum ihres Balkons können Mieter mit einer Lichterkette behängen. Erst wenn die Beleuchtung zu starke Auswirkungen auf die Nachbarn hat, können Mieter – und auch jeder Eigentümer – gezwungen sein, diese abzumontieren, zu dimmen oder ab einer bestimmten Uhrzeit abzustellen.

Von Dekorationen, die sich außerhalb der Wohnung etwa am Balkon befinden, darf keine Verletzungsgefahr ausgehen. Sie müssen sicher befestigt sein.

Info: Advent

Advent
Er ist die vierwöchige Vorbereitungszeit auf Weihnachten, dem Hochfest der Geburt Jesu Christi. In „hingebender und freudiger Erwartung“ sehnen Christen aller Zeiten dem Advent Christi herbei – der Ankunft und Wiederkunft des Herrn. Mit dem Advent beginnt zugleich das neue Kirchenjahr. Christen bereiten sich in diesen Tagen des Betens und Besinnens auf das Kommen Gottes in die Welt vor – Weihnachten.

Menschwerdung
Nach christlichem Glauben wurde Gott in Jesus von Nazareth als Mensch geboren. Christus wird zum Mittler zwischen Gott und Menschen, zur Brücke zwischen Himmel und Erde. Das ist der Kern der christlichen Heilsbotschaft.

Vorbereitung
Advent – abgeleitet vom griechischen „Epipháneia“ (Erscheinung) und lateinischen „Adventus“ – bedeutet Ankunft. „Adventus Domini“, die Ankunft des Herrn. Die Christen aller Zeiten und aller Länder bereiten sich auf das Hochfest der Geburt des Herrn vor. Im Gedenken, dass Gottes Sohn Fleisch wurde, um die Welt zu erlösen.

Herkunft
Die Adventszeit – „Tempus ante natale Domini“ („Zeit vor der Geburt des Herrn“) oder „Tempus adventūs Domini“ („Zeit der Ankunft des Herrn“) – geht zurück auf frühkirchliche Traditionen. Erstmals im fünften Jahrhundert im norditalienischen Ravenna – dem damaligen Sitz des römischen Kaisers – gefeiert, war der Sonntag vor Weihnachten der Vorbereitung auf die Geburt Christi gewidmet. In Rom wurde ab dem sechsten Jahrhundert die Zeit der Vorbereitung liturgisch begangen. Papst Gregor der Große (540-6014) legte die Zahl der adventlichen Sonntage vor dem Geburtsfest Christi auf vier fest. Die vier adventlichen Tage stehen symbolisch für viertausend Jahre, welche die Menschheit nach dem Sündenfall im Paradies auf den Erlöser und Heiland warten mussten. Papst Pius V. schrieb um 1570 die römische Adventsliturgie endgültig für die gesamte Kirche fest.

Anfang und Ende
Im Zentrum der biblischen Verkündigung im Gottesdienst der vier Adventssonntage steht die biblischen Themen der Wiederkunft des Herrn, der Einzug Jesu in Jerusalem, Johannes der Täufer als Vorläufer Jesu und Maria, die Mutter des Herrn. Neben dem erwartungsfrohen Erinnern an die Geburt Jesu hat der Advent aber noch ein zweites großes Thema: die Rückkehr Christi als Weltenrichter am „Eschaton“, dem Ende der Zeiten. Daher hat die Adventszeit auch einen Bußcharakter. Äußere Zeichen hierfür sind die violetten Messgewänder als liturgische Farbe und die violetten Bänder, die Adventskränze schmücken.