Doch dann zählte der Geschäfsführer die Mängel auf. Die Fragestellung im Antrag auf Zulassung weiche von der Fragestellung auf der Unterschriftenliste ab; es gebe keinen Hinweis auf der Unterschriftenliste, dass es sich um ein Bürgerbegehren handele, außerdem fehle der Hinweis, dass die Begründung umseitig aufgedruckt ist. Die in der Begründung aufgeführten Erwägungen entsprächen nicht den Anforderungen. Sie enthielten Meinungsäußerungen und teils falsche Behauptungen ohne fachgerechte Beurteilung; im Bereich „Umsetzung“ fehlten Begründungen völlig. „Demzufolge ist das Bürgerbegehren als unzulässig zu bewerten.“ Sowohl das Rechtsanwaltsbüro als auch die Rechtsaufsichtsbehörde hätten dies bestätigt.
Bürgermeister Stefan Münch stellte fest, dass der rechtliche Sachverhalt eindeutig sei. „Es war auch nie die Rede davon, dass das Heimat- und Wiesenfest nicht mehr stattfinden soll.“ Er lud die Initiatorinnen ein, sich im Festausschuss für das Scheunenfest 2022 einzubringen.
Alle Fraktionsvertreter lobten den Geschäftsführer für die ausführliche Ausarbeitung. Das Bürgerbegehren könne nur als unzulässig bewertet werden. Tim Ströhlein, Die Partei, stellte jedoch auch fest, dass zehn Prozent der Bürgerschaft für das Bürgerbegehren unterschrieben hatten, also für ein Wiesenfest auf dem Festplatz. Er dankte den Antragstellerinnen für das Engagement.