Die Kreisvorsitzende der Günen, Brigitte Artmann, fackelt in ihrem Brief an Innenminister Herrmann nicht lange und fragt, welchen Klageweg die Einwohner (gegen die Planungen zum Ausbau der B 303) beschreiten können, da sie sonst die EU-Kommission auffordern müsse, endlich über die europäischen Gesetze zu wachen. Damit nimmt Brigitte Artmann Bezug auf die sogenannte Aarhus-Konvention, nach der die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen erhalten und an Entscheidungsverfahren teilhaben muss. Genau dies sieht die Grünen-Kreisrätin bei den Planungen nicht gegeben. Da es keine konkreten Trassenplanungen gebe, "kann ich das Projekt also weder bewerten noch Änderungsvorschläge geben, da nicht klar ist, wie der vierstreifige Ausbau verlaufen wird". Innenminister Herrmann wirf sie vor: "Diese von Ihnen gewünschten unkonkreten Ausbauplanungen werden von Ihnen in den Bundesverkehrswegeplan als Black-Box-Wünsche eingebracht werden. Die Einwohner haben keine Möglichkeit, sich zu beteiligen."