Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete das höchstrichterliche Urteil als "Stärkung der Eigentumsposition". "Der Wohnungseigentümer muss selbst entscheiden können, wie er sein Sondereigentum nutzt", sagte Präsident Kai Warnecke. Zuvor hatte er sich in der "Rheinischen Post" (Samstag) ähnlich geäußert.
Völlig unabhängig davon gelten in etlichen Kommunen mit Wohnungsnot sogenannte Zweckentfremdungsverbote. Sie sollen verhindern, dass Kurzzeit-Vermietungen überhandnehmen. Wer zum Beispiel in Berlin an Feriengäste vermieten will, braucht dafür eine Genehmigung.