Kulmbach/Hof - Jürgen R. macht es den Richtern der Wirtschaftskammer am Hofer Landgericht, aber letztlich auch sich selbst nicht leicht. Alles spricht dafür, dass er unmittelbar nach seiner Entlassung wieder als Rechtsanwalt tätig gewesen ist, obwohl er seine Zulassung zu diesem Zeitpunkt schon zurückgegeben hatte. Erdrückend die Beweislast, dass er damit eben nicht nur unerlaubt - und strafbar - eine geschützte Berufsbezeichnung verwendete, und nicht nur das: Jürgen R. hat für diesen Mandanten Geld von einer Versicherung erhalten. Doch dieses Geld sei nie bei ihm angekommen, sagte der italienische Koch gestern aus. Und auch die Bereinigung von Schulden sei nicht vereinbarungsgemäß bearbeitet worden, ebenso wenig wie eine Klage bearbeitet worden sei, die Jürgen R. für ihn betreiben sollte, sagte der Zeuge.