Wunsiedel - Nicht unbedingt aus Überzeugung, sondern aus der Not heraus haben fast alle deutschen Bistümer ihr besonderes kirchliches Arbeitsrecht nach jahrelangen Diskussionen gemeinsam reformiert. Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 1. August. Das Bistum Regensburg wollte dabei allerdings bis zu dieser Woche nicht mitmachen, zu weit gingen die Änderungen nach Meinung des Bischofs Rudolf Voderholzer. Jetzt hat er plötzlich doch noch eingelenkt.