Schauenstein Biologin warnt vor 5 G-Strahlung

Werner Rost
Die fünfte Generation des Mobilfunks - der neue Mobilfunkstandard 5 G - soll deutlich leistungsstärker sein. Kritiker sehen dadurch aber eine enorme gesundheitliche Belastung für die Bevölkerung. Foto: Christoph Dernbach/dpa Quelle: Unbekannt

Für Dr. Jutta Bovens sind die offiziellen Informationen zum neuen Mobilfunk nicht haltbar. Sie verweist auf Gerichtsentscheide im Ausland.

 
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Schauenstein - Der neue Mobilfunkstandard 5 G ist gefährlich für die Gesundheit - davon ist die Biologin Dr. Jutta Bovens von der Bürgerinitiative "Stopp 5 G in Schauenstein" überzeugt.

Wie berichtet, gilt diese Strahlung laut Bundesamt für Strahlenschutz als nicht ionisierend, sodass keine Atome oder Moleküle aus ihrem chemischen Verband gelöst werden können. Die Biologin Bovens sagt dazu: "Es ist richtig, dass Mikrowellenstrahlung keine ionisierende Strahlung ist, was aber keineswegs bedeutet, dass die hervorgerufenen Felder nicht in der Lage sind, Erbgut zu verändern." Es entstehe zwar keine direkte Schädigung der DNA-Moleküle, allerdings sei der Einfluss selbst niederfrequenter Felder auf die Kernteilung beschrieben. Bei der Zellteilung könne es zu Chromosomen-Ungleichverteilungen kommen. Das bekannteste Beispiel dafür seien Trisomien, wie die als Down-Syndrom bekannte Trisomie 21. Wie Bovens betont, zeigen sich derartige Erbgut-Schädigungen erst in der nächsten oder übernächsten Generation.

Für grundsätzlich falsch hält Bovens die Schlussfolgerung, dass die elektromagnetischen Felder, nur weil sie nicht ionisierend seien, nicht als Ursache für Krebserkrankungen infrage kommen könnten. "Krebs kann auf vielfältige Weise ausgelöst werden, nicht nur durch Schädigung der DNA", betont Bovens.

Die Biologin bezieht auch Position zur Nailaer Mobilfunkstudie des örtlichen Hausarztes Dr. Horst Eger. Wie berichtet, hat das Bundesumweltministerium im Jahr 2005 diese Studie wegen der methodischen Vorgehensweise als nicht allgemeingültig bewertet. Wie Bovens dazu erklärt, seien allgemeingültige Ergebnisse nur durch Experimente unter definierten Rahmenbedingungen möglich. "Dies verbietet sich beim Menschen aber von selbst." Eine Studie erhebe keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, sondern könne nur Daten sammeln und vorstellen, die in eine bestimmte Richtung zeigen. Die Nailaer Studie, so Bovens, sei inzwischen aufgegriffen, verifiziert und auf zwei Millionen Einwohner erweitert worden. Sie verweist dazu auf eine Veröffentlichung im Jahr 2011 in der wissenschaftlichen Publikation "Science of total Environment ".

Die Biologin weist darauf hin, dass auf Grundlage von derartigen Studien in anderen Ländern bereits Gerichtsurteile erlassen worden seien. "Studien sammeln Indizien, und wie bei jedem Indizienprozess wird bei genügender Häufung ein Zusammenhang als wahrscheinlich angesehen." Dies sei 2012 in Italien geschehen, als der oberste Gerichtshof einen Kausalzusammenhang zwischen Hirntumoren und intensiver Handynutzung bestätigt habe.

Von Gerichten in Spanien und Frankreich sei in den Jahren 2013 und 2018 die Elektrosensibilität als Krankheit mit entsprechenden Rentenansprüchen anerkannt worden. Bereits 2012 habe der US-Kongress die "Electrosensitivity Disorder" als Krankheit eingestuft. Bovens bedauert, dass dies bislang nicht durch die Weltgesundheitsorganisation WHO geschehen sei. Dies liegt nach ihrer Einschätzung an den politischen Strukturen innerhalb der WHO.

Bovens vertritt außerdem nicht die Meinung einiger Wissenschaftler, die den umgekehrten Placebo-Effekt vermuten, der als Nocebo-Effekt bezeichnet wird. Demnach soll ein negativer Effekt durch die Erwartungen und Überzeugungen von den Betroffenen hervorgerufen werden. "Es dürfte schwerfallen, irgendetwas zu finden, für das es weniger wissenschaftliche Belege gibt als für den Nocebo-Effekt." Dabei handle es sich um ein Denkmodell, das immer bei einer recht dünnen oder gar widersprüchlichen Faktenlage zum Tragen komme.

Zustimmung gibt es seitens der Biologin für die in der vor Kurzem Frankenpost zitierten Einschätzungen des WDR-Wissenschaftsmagazins "Quarks", wonach noch nicht alle gesundheitlichen Langzeitfolgen des 5 G-Mobilfunkstandards erforscht sind. Bovens merkt dazu kritisch an: "Ob wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, indem wir flächendeckend die gesamte Bevölkerung bestrahlen, um dann zu schauen, ob gesundheitliche Effekte auftreten, möchte ich doch sehr bezweifeln."

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