Hof Mehr Gutscheine für Sanierer

Der Erstberatungsgutschein für Sanierungen des Landkreises Hof kommt offenbar gut an. Die Anzahl der limitierten Gutscheine wurde bereits in den letzten beiden Jahren aufgrund sehr hoher Nachfrage auf 25 Gutscheine pro Jahr erhöht.

 
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Im Herbst dieses Jahres wurde der 50. Gutschein an eine junge Familie aus Münchberg übergeben. Dies teilt das Landratsamt Hof mit.

Kontakt

Die Mitarbeiter des Leerstandsmanagements des Landkreises Hof stehen für weitere Fragen zur Verfügung: Jens-Uwe Werner unter der Nummer 09281/57517 und Tanja Kämpfer-Hagen unter 09281/57523; die E-Mail-Adresse lautet hausundhof@landkreis-hof.de. Detaillierte Infos rund um den Erstberatungs-Gutschein findet man auch im Flyer Beratungsleistung durch Experten unter folgendem Link: cloud.landkreis-hof.de.

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage habe das Leerstandsmanagement des Landkreises Hof beschlossen, sein Gutscheinkontingent für dieses Jahr erneut aufzustocken. Das heißt: Für dieses Jahr stehen nun noch 15 zusätzliche Beratungsgutscheine zur Verfügung.

Wie funktioniert das Verfahren? Stehen Sie als Immobilienbesitzer, Bau- oder Sanierungs-Interessierter vor folgenden Fragen?:

Welche Nutzungsmöglichkeiten beleben meinen Leerstand?

Wie gut ist die bestehende Bausubstanz?

Wie gehe ich eine energetische Sanierung an?

Welche Kosten kommen bei einer Sanierung meiner leer stehenden Immobilie auf mich zu?

Welche Fördermöglichkeiten kommen infrage?

Um diese und weitere Fragen zu beantworten, bietet der Landkreis Hof die Sanierungs-Erstberatung durch Fachexperten an. Bei der Beratung kann es gehen um die Bewertung des Gebäudebestandes und des energetischen Zustands, um ein Erstkonzept zur Veränderung der Raumaufteilung, eine Kosteneinschätzung unter Berücksichtigung potenzieller Fördermittel sowie um die Einordnung in gesetzliche Vorgaben.

Beantragen kann die Beratung der Eigentümer oder der Kaufinteressent mit einem Nachweis des Eigentümers. Das Gebäude muss vor dem Jahr 1970 gebaut worden sein und seit mindestens 24 Monaten leerstehen oder nur noch sporadisch genutzt worden sein. Der Antragssteller muss eine Schutzgebühr von 100 Euro zahlen. red

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