Wie die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) auf eine frühere Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt hat, muss eine Reaktivierung der Strecke Marxgrün-Blankenstein ein Projekt des Güterverkehrs sein, weil die prognostizierten Fahrgastzahlen im Schienen-Personennahverkehr (SPNV) den hohen infrastrukturellen Aufwand für eine Reaktivierung
nicht rechtfertigen. Bei früheren Presseanfragen hatte die BEG zudem erklärt, eine SPNV-Bestellung prüfen zu wollen, sofern die Reaktivierung als Schienengüter-Verkehrsprojekt
erfolge.
Nun weist die BEG aktuell darauf hin, dass sich die Bedingungen für eine SPNV-Bestellung auf Reaktivierungsstrecken verändert haben. Die erste Voraussetzung seien positive schriftliche Gremienbeschlüsse für die Reaktivierung durch die ÖPNV-Aufgabenträger. Darüber hinaus verweist die BEG auf folgende Kriterien:
Eine vom Freistaat Bayern anerkannte Prognose muss nachweisen, dass eine Nachfrage von mehr als 1000 Reisenden pro Werktag zu
erwarten ist (berechnet als
1000 "Reisenden-Kilometer pro Kilometer betriebener Strecke").
Die Infrastruktur muss ohne Zuschuss des Freistaats in einen Zustand versetzt werden, der einen attraktiven Zugverkehr ermöglicht.
Ein Eisenbahn-Infrastruktur-
unternehmen muss bereit sein, die Strecke und die Stationen dauerhaft zu betreiben. Die berechneten Kosten dürfen das Niveau vergleichbarer
Infrastrukturanlagen der DB nicht
übersteigen.
Die ÖPNV-Aufgabenträger müssen sich verpflichten, ein mit dem Freistaat abgestimmtes Buskonzept im Bereich der Strecke umzusetzen.