Lichtenfels/Straßburg - Bisher war automatisch das Land, in dem ein Flüchtling die Staatengemeinschaft erreicht, für dessen Asylverfahren zuständig. So regelte es das EU-Übereinkommen Dublin III. Mit der großen Migrationsbewegung und Flüchtlingskrise war das Dublin-Abkommen quasi ausgesetzt. Nun will die EU das Abkommen neu regeln. Bei der oberfränkischen CSU-Abgeordneten Monika Hohlmeier leuchten die Warnlampen auf.