Die von der Stadt erlassene "Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze" regelt in Paragraf 2 das "Verhalten in Grünanlagen und Spielplätzen":
1) Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen und Spielplätzen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, wesentlich behindert oder belästigt wird.
2) Im Anlagenbereich ist den Benutzern untersagt:
a) das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen; ausgenommen sind Anlagenwege und -flächen, welche durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind;
b) das Betreten von Zieranlagen;
c) das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen;
d) der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen;
e) das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, insbesondere Plakaten und Werbetafeln, soweit nicht schon in Buchstabe d) untersagt;
e) die Beschädigung und die Verunreinigung - insbesondere auch durch Hundekot - der Anlagen, ihrer Bestandteile und Einrichtungen, wie zum Beispiel Gedenktafeln, Gedenksteine, Wegweiser, Bänke, Spielgeräte, Teiche, Brunnen oder sonstiger Bauwerke, soweit ein derartiges Verhalten nicht schon den Tatbestand eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erfüllt;
g) das Freilaufenlassen von Hunden und das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen;
h) das Umwerfen, Versetzen oder Verändern von Einrichtungen, insbesondere von Bänken, Hinweistafeln und Spielgeräten;
i) der Genuss von alkoholhaltigen Getränken aller Art sowie das Bereithalten dieser Getränke zum Zweck des Genusses (geöffnete Getränkeflaschen);
j) das Betteln in jeglicher Form.
3) Die Benutzung der in den Grünanlagen und Spielplätzen aufgestellten Spielgeräte ist Kindern bis zu 14 Jahren gestattet. Für die Benutzung der Bolzplätze, des Basketballfeldes am Wartbergweg und des Abenteuerspielplatzes an der Hohenberger Straße besteht keine Altersgrenze.
4) Die Benutzung der Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze erfolgt auf eigene Gefahr.