Selb Goldberg bleibt Alkohol-Sperrbezirk

Auch am zweiten Wochenende im Juli, dem traditionellen Wiesenfest-Wochenende, wird es ruhig bleiben auf dem Goldberg. Eine Stadtratsmehrheit lehnte eine Änderung der Grünanlagensatzung ab. Foto: Florian Miedl

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch scheitert im Stadtrat mit dem Plan, die Grünanlagensatzung außer Kraft zu setzen. Mit großer Mehrheit lehnt der Stadtrat das ab.

 
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Selb - Einen ziemlichen Dämpfer hat Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch in der Stadtratssitzung am Mittwoch bekommen: Mit den 15 Stimmen von CSU, SPD, FWS und Grüne lehnte der Stadtrat seinen Antrag ab, die Grünanlagensatzung für den Goldberg temporär außer Kraft zu setzen. Nur seine eigene Fraktion stimmte mit ihm.


Die Satzung regelt, was in den öffentlichen Parks und auf Grünflächen erlaubt ist und was nicht. Verboten sind unter anderem das Zelten und der Genuss von Alkohol. In seinem Antrag wollte Pötzsch den Goldberg vom 1. Juli bis 31. Dezember (also auch am eigentlichen Wiesenfest-Wochenende) aus dem Geltungsbereich dieser Satzung streichen. Seine Argumentation: Viele Selber könnten in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie nicht in den Urlaub fahren. Daher schlage die Verwaltung vor, "den Goldberg als innerstädtisches Kleinod und Naherholungsgebiet zur Freizeitgestaltung nutzbarer zu machen". Und weiter: "Folglich wären unter anderem das Ballspielen mit dem Hund auf der Wiese und das Familienpicknick mit Übernachtung gestattet." Pötzsch fügte noch an, dass die Infektionsschutzverordnung nichtsdestotrotz weiter gelte und zum Beispiel Grillen untersagt sei.

Die Grünanlagen-Satzung

Die von der Stadt erlassene "Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze" regelt in Paragraf 2 das "Verhalten in Grünanlagen und Spielplätzen":

1) Die Benutzer haben sich in den Grünanlagen und Spielplätzen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, wesentlich behindert oder belästigt wird.

2) Im Anlagenbereich ist den Benutzern untersagt:

a) das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen; ausgenommen sind Anlagenwege und -flächen, welche durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind;

b) das Betreten von Zieranlagen;

c) das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen oder das Nächtigen;

d) der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen;

e) das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, insbesondere Plakaten und Werbetafeln, soweit nicht schon in Buchstabe d) untersagt;

e) die Beschädigung und die Verunreinigung - insbesondere auch durch Hundekot - der Anlagen, ihrer Bestandteile und Einrichtungen, wie zum Beispiel Gedenktafeln, Gedenksteine, Wegweiser, Bänke, Spielgeräte, Teiche, Brunnen oder sonstiger Bauwerke, soweit ein derartiges Verhalten nicht schon den Tatbestand eines Vergehens oder einer Ordnungswidrigkeit nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erfüllt;

g) das Freilaufenlassen von Hunden und das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen;

h) das Umwerfen, Versetzen oder Verändern von Einrichtungen, insbesondere von Bänken, Hinweistafeln und Spielgeräten;

i) der Genuss von alkoholhaltigen Getränken aller Art sowie das Bereithalten dieser Getränke zum Zweck des Genusses (geöffnete Getränkeflaschen);

j) das Betteln in jeglicher Form.

3) Die Benutzung der in den Grünanlagen und Spielplätzen aufgestellten Spielgeräte ist Kindern bis zu 14 Jahren gestattet. Für die Benutzung der Bolzplätze, des Basketballfeldes am Wartbergweg und des Abenteuerspielplatzes an der Hohenberger Straße besteht keine Altersgrenze.

4) Die Benutzung der Grünanlagen, Spiel- und Bolzplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Kritik, die anschließend auf den Oberbürgermeister einprasselte, war massiv. Stadtrat Stefan Merz (CSU), selbst Polizeibeamter, warnte vor einer solchen Entscheidung. Schon jetzt sei in den sozialen Medien zu verfolgen, dass viele planten, auf dem Goldberg eine Art privates Wiesenfest zu feiern. Merz befürchtete, dass die Außerkraftsetzung der Satzung zu großen Problemen führen könnte, vor allem im Bezug auf Alkoholkonsum: "Nicht alle Leute sind vernünftig. Und die Polizei muss es dann ausbaden."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Walter Wejmelka mutmaßte einen ganz anderen Grund. Er verwies auf den "Kulturbiergarten", der anstelle des Festivals Mediaval vom 4. bis 6. September auf dem Goldberg stattfinden soll - mit 17 angekündigten Bands.

Dem hielt Pötzsch entgegen, man sei auf der Suche nach einem Problem, das nicht existiere. Es gehe nur um eine Lockerung für die Bürger während Corona: "Eine Lockerung als Ausnahme in der Ausnahmezeit. Wir versuchen nicht, etwas zu verdecken."

Klaus von Stetten (Aktive Bürger) stellte sich hinter den OB. Die Selber hätten bisher bewiesen, dass sie mit den Einschränkungen souverän umgehen könnten: "Wir halten den Vorschlag für gut." Dem Einwand von Susann Fischer (Grüne), dass die Natur auf dem Goldberg durchaus eine Pause brauchen könne, konterte der Fraktionsvorsitzende mit dem Argument, dass der Goldberg kein Biotop sei und die Lockerung überstehen werde.

Stefan Rummel, Fraktionssprecher der Freien Wähler Selb, fand den Antrag zwar im Ansatz in Ordnung. Er plädierte allerdings dafür, nur Teile der Satzung außer Kraft zu setzen - und dies erst mit Beginn der Sommerferien. Alkohol und Übernachtungen sollten weiter verboten bleiben: "Ich kann die Befürchtungen von Stefan Merz verstehen."

Und auch die CSU-Fraktion stellte sich klar gegen Pötzschs Antrag. Fraktionssprecher Wolfgang Kreil sagte, das Wiesenfestwochenende werde eine Herausforderung, "egal ob wir die Satzung ändern oder nicht". Er wies aber auch auf die Corona-Auflagen hin: "Eine Lockerung der Satzung könnte fast als Aufforderung verstanden werden. Und zum "Kulturbiergarten" sagte er: "Da bereitet sich ein Festival vor."

Besonders deutlich wurde Dr. Hermann Friedl (CSU): Er könne auf keinen Fall zustimmen. Es sei ihm unverständlich, wie man vor dem aktuellen Hintergrund der Corona-Pandemie so agieren könne.

Kai Hammerschmidt (SPD) fragte nach den Details: Wer lege fest, wo gezeltet werden darf? Wer kontrolliere mögliche Feuerstellen? Wo sollen die Menschen auf die Toilette gehen? Er wolle beileibe keine Spaßbremse sein, dennoch solle man sich ein solches Vorgehen reiflich überlegen.

Bei der abschließend von Klaus von Stetten geforderten Abstimmung lehnte der Stadtrat den Antrag mit 10:15 Stimmen ab. "Die Selber Bürgerschaft weiß jetzt Bescheid", beendete OB Pötzsch die Debatte: "Die Grünanlagensatzung gilt auch am Wiesenfest-Wochenende."

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