Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Käse, Eier und auch sonstige Lebensmittel, die der Versorgung dienen, dürfen verkauft werden, nicht aber Blumen, Pflanzen, Gestecke oder ähnliches. Zudem sind die Marktfieranten angehalten, einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen ihren Ständen einzuhalten. red