Am Dienstag Verfahren gegen Bürgermeister Busch startet

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Bürgermeister Stefan Busch. Foto: red

Das Landgericht Hof rollt im Berufungsverfahren den Selbitzer Fall neu auf.

 
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Am Landgericht Hof beginnt an diesem Dienstag das Berufungsverfahren gegen den Selbitzer Bürgermeister Stefan Busch (Parteifreie Wähler). Es geht, wie ausführlich berichtet, um das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte im Dezember gegen den Freispruch des Amtsgerichtes Hof Berufung eingelegt. In der Anklage ging es damals um 38 000 Euro Sozialversicherungsbeiträge für Bauhof-Mitarbeiter, die zwischen 2017 und 2019 nicht an die Rentenkasse abgeführt worden waren. Der Amtsrichter sah im Prozess im November zwar „Schlamperei“ und „Aufschieberei von Arbeit im Rathaus“, aber keinen Vorsatz. Buschs Anwalt verteidigte seinen Mandaten damals ungewöhnlich. Sein Mandant sei ein einfacher Postbote. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte nach der Beweisaufnahme eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 180 Euro beantragt, also insgesamt 23 400 Euro. Als Termine für die Berufungsverhandlung hat das Landgericht den 29. August und den Dienstag, 5. September, jeweils um 9 Uhr anberaumt. Bei einer Berufung findet erneut eine Beweisaufnahme statt.

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