Kulmbach - „Das Veterinäramt hätte in diesem Fall von Anfang an tätig werden müssen. Aber das haben sie nicht gemacht“, sagt Andreas Brucker vom Deutschen Tierschutzverband. Die Beweislage zeige Schmerzen, Leiden, Schäden und fehlende medizinische Behandlung. Das seien eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Aber auch die Qualzucht, die nach Überzeugung des Weidenbergers in diesem Fall vorliege, hätte die Forchheimer Amtsveterinäre zum Handeln zwingen müssen. Man könne in einem solchen Fall die Zucht verbieten, die Tiere kastrieren lassen.