Für Aufregung sorgte der Online-Duden Anfang 2021. Bis dahin war ein Mieter „jemand, der etwas gemietet hat“, galt also für beide Geschlechter. Danach gab es separate Einträge für Mieter („männliche Person, die etwas gemietet hat“) und Mieterin („weibliche Person, die etwas gemietet hat“). Darin sahen Kritiker eine Abschaffung des generischen Maskulinums, beim Duden sah man eine Aufwertung der weiblichen Form.
Verein Deutsche Sprache: Der Verein macht immer wieder gegen das Gendern mobil: aktuell mit der Unterschriftenaktion „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“, zuvor mit einer Initiative unter dem Titel „Schluss mit Gender-Unfug“. In den Leitlinien des Vereins heißt es, Gendern sei eine „lebensbedrohende Attacke für die deutsche Sprache“. Einigen geht diese Art der Kritik zu weit, die Sprache des Vereins sei mitunter rechtspopulistisch, sagte etwa die Autorin Kirsten Boie dem Deutschlandfunk.
Blinden- und Sehbehindertenverband: Bei diesem Verband stoßen Sonderzeichen vor allem aufgrund von Bedenken zur Barrierefreiheit auf Kritik. Etwa, weil ein Sternchen oder Unterstrich beim Vorlesen durch andere Menschen unterschiedlich gehandhabt werde – aus Leser*in wird etwa wahlweise Leser oder Leserin. Das sorge für Unklarheit. Auch Computersysteme, die Texte automatisch vorlesen, gingen laut dem Verband unterschiedlich mit den Sonderzeichen um – was sehbeeinträchtigte Menschen vor Probleme stelle. Der Verband spricht sich deswegen für Beidnennung (Leserinnen und Leser) oder die Neutralform (Lesende) aus.
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT): Eine Befragung unter Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderung habe eine Bevorzugung des Asterisk – also des Sternchens – beim Gendern ergeben, heißt es in einer Empfehlung der BFIT. „In der Befragung wurde deutlich, dass gendergerechte Sprache im Zusammenhang mit einer Schärfung der gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung und der Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht“, heißt es dort.
Medien: Viele Medien plädieren in internen Leitfäden für geschlechtergerechte Sprache durch Beidnennung oder Verwendung des Neutrums. Eine Verpflichtung, das zu tun, gibt es in der Regel nicht. Sonderzeichen wie das Sternchen kommen eher in Ausnahmefällen vor, etwa bei Formaten für jüngeres Publikum. Vereinzelt sprechen Moderatorinnen und Moderatoren des ARD und ZDF den sogenannten Glottisschlag, also die kurze Pause, die für den Gender-Stern stehen soll.
Verbote und Pflichten zum Gendern: Aktuell gibt es auf Bundes- und Landesebene weder ein Verbot noch ein Gebot zum Gendern. Die FDP in Baden-Württemberg reichte im Landtag einen Vorschlag ein, Gendern in Behörden, an Schulen und Unis zu verbieten. Der Vorschlag scheiterte. Ähnliches fordert eine laufende Initiative für ein Anti-Gender-Volksbegehren, das auch von der CDU-Fraktion im Landtag unterstützt wird.
In Behörden wird das Gendern unterschiedlich gehandhabt. Der öffentliche Dienst ist zur Gleichstellung verpflichtet, einheitliche Regeln gibt es aber nicht.
Für Aufsätze und Prüfungen in Schulen gilt offiziell das „Amtliche Regelwerk für die deutsche Orthografie“, das der Rat für deutsche Rechtschreibung herausgibt. Ob Gender-Sonderzeichen als Fehler gezählt werden, bleibt den Lehrerinnen und Lehrern überlassen.