Steuerentlastung für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen können künftig doppelt so hohe Pauschbeträge bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Damit kann das zu versteuernde Einkommen gesenkt werden, ohne Kosten einzeln nachzuweisen. Auch wer jemanden pflegt, ohne dafür Geld zu bekommen, kann teils höhere Pauschbeträge geltend machen.
Höhere Ausbauziele für Windkraft auf See
Die Ausbauziele für Windkraft auf See werden angehoben: Die bisherige Zielmarke von 15 Gigawatt bis 2030 wird auf 20 Gigawatt Leistung heraufgesetzt, bis 2040 auf 40 Gigawatt.
Kindergeld wird erhöht
Das Kindergeld wird im neuen Jahr um 15 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann monatlich 219 statt bisher 204 Euro. Beim dritten sind es 225 statt 210 Euro, ab dem vierten je 250 statt 235 Euro pro Monat. Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern steigen zusammen um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro.
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Einkommenssteuer
Der Grundfreibetrag - also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen - steigt 2021 auf 9744 Euro und 2022 auf 9984 Euro.
Auch im nächsten Jahr bekommen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld. Es gibt weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70 Prozent. Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent.
Weniger Papierkram für Eltern bei Anträgen
Die Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld können künftig in einem Rutsch online beantragt werden. Ein elektronischer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden wird ermöglicht. Zunächst sind Pilotprojekte geplant. Ab 2022 sollen dann laut Bundesfamilienministerium alle Eltern von den Neuregelungen profitieren können.
Kinder- und Personalausweise
Neue Personalausweise sollen ab dem 2. August 2021 einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr, können aber mehrmals um je ein Jahr verlängert werden. Wer will, kann stattdessen einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass beantragen. Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können künftig ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau.